Junge: Sag mal, Caro, ich bin am Wochenende mit meiner Familie bei einer Führung im Rathaus gewesen. Dort wurde uns erzählt, dass in der Bürgerschaft Abgeordnete politische Entscheidungen treffen. Da das eine sehr wichtige Aufgabe ist, habe ich mich gefragt, wer eigentlich darüber entscheidet, welche Personen Abgeordnete sein dürfen.
Mädchen (Caro): Die genauen Regeln und Verfahren legen die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und das Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft fest. Dort steht, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, also von den Hamburgerinnen und Hamburgern.
Junge: Und wie genau kann ich mir das vorstellen?
Mädchen (Caro): Dies geschieht, indem die Hamburgerinnen und Hamburger bei Wahlen zur Bürgerschaft die Abgeordneten, also Volksvertreterinnen und Volksvertreter, wählen. Sie entscheiden auf diese Weise, welche Personen in der Bürgerschaft sitzen und wer ihre Interessen in der Bürgerschaft wahrnimmt. Die Abgeordneten kommen aus ganz Hamburg, das in Wahlkreise eingeteilt ist. Schau dir mal die Stimmzettel an! Diese bekommen alle Wahlberechtigten ausgehändigt, und auf ihnen kreuzen sie dann an, wer sie im Parlament vertreten soll. Bürgerschaftswahlen finden alle fünf Jahre an einem Sonntag statt.
Junge: Wer darf denn wählen? Auch Kinder und mein Nachbar Suat?
Mädchen (Caro): Bei den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft dürfen Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz in Hamburg haben, an den Wahlen teilnehmen, d. h., sie besitzen das aktive Wahlrecht. Kinder dürfen also nicht an den Wahlen teilnehmen. Außerdem müssen die Wahlberechtigten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Junge: Und wie läuft die Wahl dann ab? Geht da jemand rum und führt eine Strichliste?
Mädchen (Caro): Nein, dann wäre es ja keine geheime Wahl mehr. Die Wahlberechtigten bekommen einige Wochen vor der Bürgerschaftswahl eine Wahlbenachrichtigung nach Hause geschickt. Mit dieser können sie Briefwahl beantragen oder z. B. in einem der Bezirksämter vor dem eigentlichen Wahltermin wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis geht man am Wahltag zum eigenen Wahllokal und bekommt dort die Stimmzettel ausgehändigt. Auf diesen befinden sich die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Parteien, die gewählt werden können. Die Wählerinnen und Wähler gehen dann alleine in eine Wahlkabine und kreuzen dort geheim an, wer für sie im Parlament sitzen soll.
Junge: Caro, du weißt wirklich schon viel. Doch eine Frage habe ich noch: Wenn ich jetzt selbst Abgeordneter werden will, wie komme ich auf diese Liste?
Mädchen (Caro): Grundsätzlich können sich alle, die einen ständigen Wohnsitz in Hamburg haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl aufstellen lassen, d. h., diese Personen besitzen das passive Wahlrecht, sie dürfen gewählt werden. Die Parteien stellen ihre Kandidierenden auf. Es können auch parteilose Wählergemeinschaften sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber bei der Bürgerschaftswahl antreten.