Die Bürgerschaft beschließt Gesetze, d. h. allgemein verbindliche Regeln, die das Zusammenleben und das Verhalten der Menschen untereinander ordnen. Daneben kann sie auch Vorhaben beschließen, wie z. B. den Bau eines Konzerthauses.
Die Idee
Am Anfang eines Gesetzgebungsprozesses steht ein Problem. Der Senat oder eine Gruppe von Abgeordneten kann dazu eine Fragestellung aufwerfen, einen Entwurf für ein neues Gesetz ausarbeiten und diesen in die Bürgerschaft einbringen. Auch das Volk kann ein Gesetz auf den Weg bringen, wenn genügend Menschen eine Idee unterstützen. Entweder die Abgeordneten greifen diese dann auf und entscheiden darüber im Sinne der Initiatoren. Oder aber das Volk muss abstimmen – dies geschieht, indem die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen werden, ihre Entscheidung an einem bestimmten Tag auf einem Abstimmungszettel zu treffen.
Der Weg
Gesetzesentwürfe sind komplexe Sachverhalte. Sie müssen eingehend beraten werden. Dies geschieht in den Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft legt zu Beginn einer Legislaturperiode die Zahl der Ausschüsse und ihre Größe fest. In den Ausschüssen sind die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke in der Bürgerschaft vertreten.
Wie arbeiten die Ausschüsse?
In den Ausschüssen findet der wesentliche Teil der parlamentarischen Arbeit statt. Sie werden deshalb auch als „Motor/Werkstatt der Demokratie“ bezeichnet. Hier kommen die Fachleute der Fraktionen zusammen und beraten darüber, wie genau ein Gesetz formuliert sein soll. Die Ausschüsse beschäftigen sich also sehr detailliert mit den Gesetzentwürfen. Bei den Sitzungen der Ausschüsse sind auch die zuständigen Senats- und Behördenvertretungen anwesend. Sie müssen den Abgeordneten dort Rede und Antwort stehen.
Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Publikum darf ohne Anmeldung daran teilnehmen.
Damit sich die Mitglieder im Ausschuss ein detailliertes Bild von den Anforderungen und Auswirkungen einer Regelung machen können, holt der Ausschuss Informationen ein:
- Es können öffentliche Anhörungen – bei denen sich jede und jeder äußern kann – angesetzt werden.
- Es finden Informationsgespräche der Ausschussmitglieder mit Betroffenen statt.
- Es werden Sachverständige und Interessenvertretungen gehört. Die Abgeordneten müssen sich Gedanken machen, welche Fachleute sie einladen und welche Fragen sie diesen stellen wollen.
Die oder der Ausschussvorsitzende erteilt und entzieht das Wort – ein Ausschuss ist kein offener Gesprächskreis, sondern verläuft nach dem Muster Frage/Antwort. Am Ende berichtet der Ausschuss der Bürgerschaft über seine Arbeit und kann dem Plenum auch eine geänderte Gesetzesvorlage zur Abstimmung vorlegen.
Die Entscheidung
Liegt der Bürgerschaft ein Gesetzentwurf vor, wird darüber im Parlament zwei Mal (1. und 2. Lesung) abgestimmt. Dies soll vor übereilten Beschlüssen schützen und Gelegenheit zur ausführlichen Beratung und für Änderungen geben. Viele Gesetze werden vor den eben genannten Abstimmungen in der Bürgerschaft debattiert. Dabei werden die Argumente von den Fraktionen nochmals öffentlich vorgetragen.
Die Plenarsitzungen werden deshalb auch „Schaufenster der Politik“ genannt. Aber auch wenn die Medien meist über diese Sitzungen berichten, sind doch die Ausschusssitzungen der Ort, an dem die intensiven Vorbereitungen geleistet werden. Besondere Bedeutung haben bei den Plenarsitzungen natürlich die Abstimmungen, denn dort entscheiden die Volksvertreterinnen und Volksvertreter.
Wenn die Bürgerschaft ein Gesetz beschließt, muss der Senat dieses innerhalb eines Monats im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen.