BEZIRKSVERSAMMLUNGEN IN HAMBURG
Anders als in Flächen-Bundesländern, wie beispielsweise Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg keine Gemeinden. In Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt, weshalb Hamburg auch als Einheitsgemeinde bezeichnet wird.
Jeder Hamburger Bezirk hat ein Bezirksamt und eine Bezirksversammlung. Sie stellen die untere Verwaltungsebene dar und übernehmen selbstständig ortsnahe Verwaltungsaufgaben, welche ihnen vom Senat übertragen werden. Die Bezirksämter kümmern sich zum Beispiel um Angelegenheiten des Bau-, Melde- und Wohnungswesens. So entscheiden sie etwa darüber mit, ob in ihrem Bezirk ein neuer Sportplatz gebaut werden soll. Ihre Kundenzentren sind zentrale Anlaufstellen, beispielsweise um einen neuen Pass zu beantragen oder den Wohnort zu wechseln.
Bürgerinnen und Bürger sollen auch bei der Gestaltung und Verwaltung im Bezirk mitwirken können. Dies soll unter anderem durch die Bezirksversammlungen sichergestellt werden. Die Bezirksversammlungen in allen sieben Hamburger Bezirken werden alle fünf Jahre, immer zeitgleich mit den Wahlen zum Europäischen Parlament, demokratisch gewählt. Sie haben zwar ähnliche Regeln, sind allerdings keine Parlamente, denn sie können keine eigenen Gesetze verabschieden. Sie übernehmen beispielsweise folgende Aufgaben:
- die Arbeit des Bezirksamts kontrollieren und im Zuge dessen Anfragen an die Bezirksamtsleitung stellen;
- die Bezirksamtsleitung vorschlagen und wählen;
- beraten und diskutieren, wofür in einem Bezirk Geld ausgegeben wird; z. B. an der Standortwahl eines neuen Schwimmbads partizipieren und
- mitentscheiden bei der Erledigung der Aufgaben, die den Bezirksämtern zufallen: Hierzu zählen Baugenehmigungen, Kulturvorhaben und der allgemeine Straßenverkehr im jeweiligen Bezirk.