Text in den Sprechblasen
Lisa ist auf dem Weg zu ihrer Freundin Amina …
Lisa (denkt): Worum geht’s da noch mal genau …? Wahlen? Ähm … Bin ich diesmal nicht auch wahlberechtigt? Sechzehn bin ich ja seit zwei Monaten …
Lisa und ihr Vater finden die folgenden Informationen online:
Musterstimmzettel als Download findest du am Ende dieses Moduls unter „Weitere Informationen“.
Die Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft ist in mehreren Gesetzen klar geregelt. Festgelegt ist z. B., dass die Hamburgerinnen und Hamburger insgesamt zweimal fünf Stimmen vergeben können. Ihre Stimmen sind in gleicher Zahl auf die beiden Stimmzettel der Landeslisten und der Wahlkreislisten zu verteilen. Dafür hatte die Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger 2004 in einem Volksentscheid mit „Ja“ gestimmt.
Die Landeslistenstimmzettel sind hamburgweit einheitlich, sie sind maßgeblich für die Sitzverteilung in der Bürgerschaft. Die Wahlkreisstimmzettel unterscheiden sich je nach Hamburger Wahlkreis (z. B. Rahlstedt oder Süderelbe). Das Hamburger Wahlrecht stärkt durch die Anzahl der Stimmen personenbezogene Wahlabstimmungen. Denn womöglich besteht zu Kandidierenden aus dem eigenen Stadtteil ein persönlicher Bezug, der sich in der Wahlentscheidung niederschlägt. Die Parteien bestimmen zwar, wer in den Wahlkreisen kandidiert, aber die Wählerinnen und Wähler entscheiden letztlich über die Stimmvergabe, welche Kandidierenden in das Parlament einziehen. Zusätzlich erhöht es den Wettbewerb innerhalb der Parteien. Denn die Personen auf den Wahlkreislisten unterscheiden sich je nach Wahlkreis, die Anzahl der zahlreichen Kandidierenden aus den verschiedenen Teilen eines Wahlkreises ist groß – und sie alle ringen um die Stimmen der Wählenden. Die Bekanntheit spielt für Kandidatinnen und Kandidaten also eine große Rolle. Neben Namen können auch die Angaben über Alter, Beruf und Stadtteil die Wahlentscheidung beeinflussen. Die Vergabe von so vielen Stimmen stellt einige Wählerinnen und Wähler also auch vor die Herausforderung, zahlreiche Entscheidungen auf dem Stimmzettel treffen zu müssen. Denn die Möglichkeiten des Panaschierens steigen mit der Anzahl der zu vergebenden Stimmen. Viele Menschen könnten zudem den Druck verspüren, sich vor der Wahl nicht nur mit dem Wahlprogramm der Parteien auseinandersetzen, sondern sich zusätzlich über viele Personen aus ihrem Wahlkreis informieren zu müssen.
Das Panaschieren beschreibt die Möglichkeit, die Stimmen auf unterschiedliche Kandidierende und Parteien zu verteilen, z. B. zwei für Partei A und drei für Partei B.
Kumulieren bedeutet „anhäufen“. Im Falle von Wahlen heißt das, dass mehrere oder alle Stimmen für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten oder für eine Partei abgegeben werden können.
#H1 Ihr wählt die Bürgerschaft – Informationen und Hintergründe – Infoblock für Erstwählerinnen und Erstwähler (Landeszentrale für politische Bildung Hamburg)