Text in den Sprechblasen
Lisa ist auf dem Weg zu ihrer Freundin Amina …
Lisa (denkt): Worum geht’s da noch mal genau …? Wahlen? Ähm … Bin ich diesmal nicht auch wahlberechtigt? Sechzehn bin ich ja seit zwei Monaten …
Lisa ist auf dem Weg zu ihrer Freundin Amina …
Lisa (denkt): Worum geht’s da noch mal genau …? Wahlen? Ähm … Bin ich diesmal nicht auch wahlberechtigt? Sechzehn bin ich ja seit zwei Monaten …
Lisa: Ich wurde auf dem Weg zu dir von Plakaten verfolgt.
Amina: Hä, wie von Plakaten?
Lisa: Von der Bürgerschaftswahl, die bald stattfindet. Überall grinsen dir Politikerinnen und Politiker entgegen.
Amina: Haha!
Amina: Wo du vorhin von der Wahl gesprochen hast … du darfst doch jetzt das erste Mal wählen, oder?
Lisa: Ja, darüber habe ich vorhin auch nachgedacht. Aber mit diesen Gesichtern auf den Plakaten kann ich gar nichts anfangen. Und von den Parteien habe ich irgendwie auch wenig Ahnung. Ich weiß gar nicht, wie ich jemanden wählen soll, den ich gar nicht kenne …
Aminas Mutter: Mädels, ich wollte euch nicht belauschen, aber da ihr gerade bei einem Thema seid, das euch anscheinend ein wenig ratlos macht, wollte ich euch nur sagen, dass sich Kilian, dein Onkel, Amina, auch zur Wahl stellt.
Amina: Echt ??? Lisa, den kannst du auf jeden Fall wählen!! Der setzt sich in unserem Stadtteil echt für uns ein. Der hat auch dafür gesorgt, dass beim Straßenfest im letzten Jahr die Musik bis abends um 9 Uhr laufen durfte statt, wie viele wollten, nur bis 7 Uhr!
Lisa: Cool, den habe ich auch bei deinem 15. Geburtstag kennengelernt und fand ihn sofort super!
Lisa unterwegs nach Hause mit der U-Bahn …
Text auf dem Info-Screen: Seit der Bürgerschaftswahl am 20.2.2011 wird die Bürgerschaft nach einem stark personalisierten 10-Stimmen-Wahlrecht gewählt. Die Wahlberechtigten haben: 5 Stimmen auf dem Landeslistenstimmzettel und 5 Stimmen auf dem Wahlkreislistenstimmzettel.
Lisa denkt: Mal sehen, was ich noch übers Wählen herausbekomme …
Lisa (denkt): Zehn Stimmen? So viele …? Ach so, ich glaube, ich hab’s: fünf für Kandidierende aus meinem Wahlkreis. Und auf der Landesliste kann ich entweder meine fünf Stimmen Kandidierenden oder der Partei geben. Also eher ein Zweimal-fünf-Stimmen-Wahlrecht.
Abends beim Abendessen mit ihrem Vater …
Lisa: Du, Dad, ich habe schon eine Entscheidung für die Wahl getroffen … Aminas Onkel stellt sich in unserem Wahlkreis zur Wahl, dem gebe ich einfach meine fünf Stimmen für den Wahlkreis.
Lisas Vater: Alle? Willst du deine Stimmen nicht lieber verteilen?
Lisa: Wieso denn verteilen? Insgesamt zehn Stimmen, habe ich gelesen: fünf für die Landesliste und fünf für die Wahlkreisliste, eben für Kilian!
Lisas Vater: Das ist EINE Möglichkeit … es gibt da wohl noch einige andere. Lass uns mal gemeinsam im Internet suchen.
Lisa und ihr Vater finden die folgenden Informationen online:
Musterstimmzettel als Download findest du am Ende dieses Moduls unter „Weitere Informationen“.
Lisas Vater: Sag mal, Lisa, ich habe noch eine andere Frage: Vertritt Kilian überhaupt deine Interessen? Hast du dich auch über andere Kandidaten und Parteien informiert?
Lisa: Hmm, ehrlich gesagt ... noch nicht wirklich.
Lisa (denkt): Vielleicht sollte ich meine Stimmen doch aufteilen?! Ich muss noch viel mehr recherchieren.
Lisa (denkt): Diese vielen Stimmen sind irgendwie verwirrend, aber dadurch habe ich auch echt viele Wahlmöglichkeiten … nicht schlecht.
Die Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft ist in mehreren Gesetzen klar geregelt. Festgelegt ist z. B., dass die Hamburgerinnen und Hamburger insgesamt zweimal fünf Stimmen vergeben können. Ihre Stimmen sind in gleicher Zahl auf die beiden Stimmzettel der Landeslisten und der Wahlkreislisten zu verteilen. Dafür hatte die Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger 2004 in einem Volksentscheid mit „Ja“ gestimmt.
Die Landeslistenstimmzettel sind hamburgweit einheitlich, sie sind maßgeblich für die Sitzverteilung in der Bürgerschaft. Die Wahlkreisstimmzettel unterscheiden sich je nach Hamburger Wahlkreis (z. B. Rahlstedt oder Süderelbe). Das Hamburger Wahlrecht stärkt durch die Anzahl der Stimmen personenbezogene Wahlabstimmungen. Denn womöglich besteht zu Kandidierenden aus dem eigenen Stadtteil ein persönlicher Bezug, der sich in der Wahlentscheidung niederschlägt. Die Parteien bestimmen zwar, wer in den Wahlkreisen kandidiert, aber die Wählerinnen und Wähler entscheiden letztlich über die Stimmvergabe, welche Kandidierenden in das Parlament einziehen. Zusätzlich erhöht es den Wettbewerb innerhalb der Parteien. Denn die Personen auf den Wahlkreislisten unterscheiden sich je nach Wahlkreis, die Anzahl der zahlreichen Kandidierenden aus den verschiedenen Teilen eines Wahlkreises ist groß – und sie alle ringen um die Stimmen der Wählenden. Die Bekanntheit spielt für Kandidatinnen und Kandidaten also eine große Rolle. Neben Namen können auch die Angaben über Alter, Beruf und Stadtteil die Wahlentscheidung beeinflussen. Die Vergabe von so vielen Stimmen stellt einige Wählerinnen und Wähler also auch vor die Herausforderung, zahlreiche Entscheidungen auf dem Stimmzettel treffen zu müssen. Denn die Möglichkeiten des Panaschierens steigen mit der Anzahl der zu vergebenden Stimmen. Viele Menschen könnten zudem den Druck verspüren, sich vor der Wahl nicht nur mit dem Wahlprogramm der Parteien auseinandersetzen, sondern sich zusätzlich über viele Personen aus ihrem Wahlkreis informieren zu müssen.
Das Panaschieren beschreibt die Möglichkeit, die Stimmen auf unterschiedliche Kandidierende und Parteien zu verteilen, z. B. zwei für Partei A und drei für Partei B.
Kumulieren bedeutet „anhäufen“. Im Falle von Wahlen heißt das, dass mehrere oder alle Stimmen für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten oder für eine Partei abgegeben werden können.
#H1 Ihr wählt die Bürgerschaft – Informationen und Hintergründe – Infoblock für Erstwählerinnen und Erstwähler (Landeszentrale für politische Bildung Hamburg)