E2

Welche Aufgaben und Funktionen hat das Europäische Parlament  ?

#Aufgabe#EU#EU-Parlament#Europäische Union#Personenverkehr#EU-Richtlinie#Fallanalyse
E2a

Grenzüberschreitend studieren und ­arbeiten in Europa – geht das?

Lennja …

… hat in Tampere, Finnland, Architektur studiert. Sie möchte nun zu ihrem Freund Henry nach Hamburg ziehen und sich bei einem Hamburger ­Architekturbüro bewerben. Sie weiß aber nicht, ob sie die Berufsbezeichnung Architektin auch in Hamburg führen darf.

Illustration eines Social-Media-Posts: Henry hat ein Bild von Lennja gepostet. Im oberen Bereich sieht man links ein kleines Portrait von Henry. Darunter steht der folgende Text: „Lennja zieht nach Hamburg (juhu!) und sucht einen Job als Architektin in Hamburg. Hat jemand einen Tipp?“ Unter der Nachricht ist ein großes Foto von Lennja. Es zeigt sie, mit verschränkten Armen und leicht zur Seite geneigtem Kopf vor ihrem Arbeitstisch mit Computer und Büchern. Sie schaut den Betrachter an. Ihr Gesichtsausdruck ist freundlich und entspannt. Sie wirkt selbstbewusst.

Fiete …

… ist 23 Jahre alt und Krankenpfleger im Universitätskrankenhaus, an dem er auch seine Ausbildung gemacht hat. Er würde gerne mit seinem Verlobten Luigi in Italien leben und arbeiten. Hierfür müsste jedoch in Italien seine Ausbildung anerkannt werden. Fiete befürchtet, dass dies sehr schwer wird.

Illustration eines Social Media Posts von Fiete: Links sieht man ein Foto von Fiete mit Hut und Sonnenbrille. Er wird von hinten von seinem Lebenspartner Luigi umarmt. Beide lächeln sich an.  Neben dem Bild steht der folgende Text:  „Verrückt, aber wahr, Luigi und ich haben uns verlobt! Bald zieh ich nach Italien!“  (Reaktion eines Freundes. Benutzername: Freundxyz) „Herzlichen Glückwunsch. Ich freu mich riesig für euch! Kannst du dann in Italien auch als Krankenpfleger arbeiten?“   (Reaktion eines Freundes. Benutzername: bongoto) „Heh! Nun lass sie erst mal in Ruhe feiern! Das mit dem Job findet sich. Nur das Beste für euch auch von mir!!!!!!“

Gosia …

… hat in Warschau eine Banklehre absolviert. Sie würde gerne mit ihrer Familie nach Hamburg ziehen, da ihre Eltern hier bereits leben. Sie ist jedoch verunsichert, ob sie ihren Abschluss anerkennen lassen muss, um sich bei einer Bank bewerben zu dürfen.

Illustration eines Social Media Posts von Gosia: Links sieht man ein Foto. Es zeigt Gosia in Business-Kleidung und sie hält lächelnd ein Zertifikat in die Kamera.  Neben dem Foto steht Folgendes:  (Reaktion einer Freundin. Benutzername: bestefreundin) „Herzlichen Glückwunsch! Kommst du dann jetzt endlich nach Hamburg?“   (Antwort von Gosia. Benutzername supergosia) „Mal sehen, bin mir nicht sicher, ob mein Abschluss in Deutschland anerkannt wird.“

 

Peter …

… ist 18 und hat gerade in Hamburg Abitur gemacht. Er würde gerne in Wien einen Bachelorabschluss in der Fachrichtung BWL machen, danach den Masterabschluss jedoch in Hamburg absolvieren. Er ist jedoch unsicher, ob das überhaupt möglich ist.

 

E2b

Anerkennung von Bildungsabschlüssen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Illustration eines fiktiven Straßenschilds. Das runde Schild ist Dunkelblau, dasselbe Blau, das auch in der Flagge der Europäischen Union verwendet wird. Am Rand sind in gleichmäßigem Abstand zueinander gelbe Sterne angeordnet. In der Mitte des Schildes ist ein Piktogramm, das 3 Personen darstellt – also eine Personengruppe. Von dem Piktogramm aus zeigen Pfeile strahlenförmig auf die Sterne am Rand des Schildes. Unter dem Schild ist ein weiteres rechteckiges Schild angebracht. Es zeigt auf der linken Seite das Icon für „Achtung!“ Links neben dem Icon steht: „Freier Personenverkehr mit 
Einschränkungen“

Ein zentraler Bestandteil des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes ist der sogenannte freie Personenverkehr. Das bedeutet, dass sich alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aller Mitgliedsstaaten innerhalb der EU frei bewegen können und in einem Mitgliedsstaat der Wahl leben und arbeiten dürfen.

▶ Eine Hürde ist dabei jedoch die Anerkennung von ­Bildungsabschlüssen (d. h. Studienabschlüsse, Ausbil­dungs­­­abschlüsse etc.) zwischen den Mitgliedsstaaten. Dies betrifft insbesondere reglementierte Berufe (z. B. ärztliches Personal, Lehrkräfte, Architektinnen und Architekten, Rechtsbeistände), für die vom Staat geregelte Ausbildungen Voraussetzung sind.

● Die EU hat keine Gesetzgebungskompetenzen, um Regelung und Organisation sowie Ausbildungsinhalte für Bildungsabschlüsse in allen Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Gleichwohl hat sie u. a. Richtlinien erlassen, die Verfahren der Anerkennung von Bildungsabschlüssen regeln bzw. vereinfachen sollen. So können Menschen mit Berufsausbildungen für reglementierte Berufe z. B. einen Berufsausweis beantragen, der das Anerkennungsverfahren erleichtert.

● Für alle anderen Berufe (z. B. Bankkaufleute, Handwerkerinnen und Handwerker, Tierpflegekräfte) gelten keine Richtlinien, da es keine Hürden gibt, sich für diese Berufe zu bewerben und in diesen zu arbeiten. Damit jedoch Arbeitgeber einschätzen können, ob Bewerberinnen und Bewerber über eine passende Ausbildung verfügen, hat die EU sogenannte Entsprechungslisten erarbeitet, in denen die Ausbildungsbezeichnungen und die entsprechenden Inhalte der verschiedenen Länder miteinander verglichen werden.

● Es ist zudem grundsätzlich möglich, den Studienort zu wechseln und bisherige Leistungen anerkennen zu lassen. Bei der Anerkennung von Studienleistungen sind jedoch die jeweiligen Universitäten zuständig und entscheiden hierüber selbstständig. Gleichzeitig wurde ein Prozess begonnen, durch den vergleichbare Bachelor- und Masterabschlüsse erreicht werden sollen. Zudem wurde das ECTS (European Credit Transfer System) eingeführt, mit dem Studien- und Prüfungsleistungen vergleichbarer werden sollen.

  • EU-Richtlinien

    EU-Richtlinien sind – anders als EU-Verordnungen – nicht unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Die nationalen Parlamente müssen Richtlinien umsetzen, können aber über die Art und Weise selbst entscheiden, wie u. a. im Fall der Anerkennungsrichtlinie erfolgt.

E2c

Welche Aufgaben und Funktionen hat das Europäische Parlament?

Eine Abgeordnete des Europäischem Parlaments sitz auf einem Sessel. Sie spricht und gestikuliert mit der einen Hand. Sie trägt Business-Kleidung.Antwort einer Abgeordneten des Europäischen Parlaments:

„Eine unserer wichtigen Aufgaben ist die Kontrolle der Kommission. Das Europäische Parlament wählt nach Vorschlag des Europäischen Rates auch die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten und stimmt über die übrigen Mitglieder der Kommission ab. Es kann mit einem Misstrauensvotum sogar die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Als Abgeordnete kann ich die Kommissarinnen und Kommissare während Fragestunden befragen und außerdem schriftliche ­Anfragen an die Kommission stellen, welche diese beantworten muss. Uns stehen also mehrere Instrumente zur Verfügung, auf die Arbeit der Kommission und damit indirekt auf die Initiative von Rechtsakten Einfluss zu nehmen. Aber wir kontrollieren nicht nur, sondern gestalten auch: Die Änderungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie aus dem Jahr 2005 zeigt das aus meiner Sicht sehr gut.  Da ich als Abgeordnete direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde, ist es mir ein wichtiges Anliegen, das Leben der Menschen in der EU gut zu gestalten und Probleme und Konflikte zu lösen. Mir war es deshalb wichtig, die Freizügigkeit durch eine Änderung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zu unterstützen.

Als Europäisches Parlament sind wir ein Teil des EU-Rechtssetzungsverfahrens. Ein Gesetzes-Initiativrecht, wie es der Deutsche Bundestag und auch die Hamburgische Bürgerschaft haben, hat das Europäische Parlament zwar nicht. Dies hat nur die Kommission. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern, einen Rechtssetzungsakt zu initiieren. Dies haben wir im Falle der Anerkennung von Berufsabschlüssen am 15.11.2011 getan. Die Kommission ist der Aufforderung gefolgt und hat am 19.12.2011 eine Änderung der bisherigen Berufsanerkennungsrichtlinie in das Parlament eingebracht.  Nachdem die Kommission die Initiative zur Reform der Berufsanerkennungsrichtlinie in das Parlament eingebracht hatte, war ich eine der Abgeordneten, die im Ausschuss für „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ des Europäischen Parlamentes über den Vorschlag der Kommission mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen beraten hat. Wir haben mehrere Änderungen des Vorschlages der Kommission beschlossen, denen später das Parlament mehrheitlich gefolgt ist, d. h., wir haben als Parlament die Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie verabschiedet.

Das Parlament entscheidet jedoch nicht ganz alleine über EU-Rechtsakte, weshalb der Beschluss an den Rat der Europäischen Union weitergeleitet werden musste, der neben dem Parlament allen Rechtssetzungen zustimmen muss. Da er dies am 20.11.2013 getan hat, wurde die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie an alle nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten weitergeleitet, die diese in nationales Recht überführen und umsetzen mussten.“

  • Rat der Europäischen Union

    In dem auch „Ministerrat“ genannten Rat wird über Rechtsakte der EU abgestimmt. In ihm sitzen je nach Themengebiet die Ministerinnen bzw. die Minister der Regierungen der Mitgliedsstaaten. Jeder Mitgliedsstaat hat eine Stimme. Je nach Thema müssen Entscheidungen mehrheitlich oder sogar einstimmig (z. B. bezüglich der Außen- und Sicherheitspolitik) gefällt werden. Der Ministerrat darf nicht mit dem Europäischen Rat verwechselt werden, der die politischen Leitlinien für die EU vorgibt.

  • Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt. Ihr gehören eine Kommissionspräsidentin bzw. ein Kommissionspräsident sowie aus jedem EU-Mitgliedsstaat eine Kommissarin bzw. ein Mitglied der Kommission an, die jeweils ein Ressort leiten.

E2d

Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsabschlüssen durch die EU – rundum positiv?

Die Bundesregierung hat im Oktober 2015 ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in den Bundestag eingebracht, welches dieser am 17.12.2015 beschlossen hat. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Anerkennung der Berufsanerkennungsrichtlinie am 29.01.2016 zugestimmt und es trat am 24.04.2016 in Kraft. Auch die Hamburgische Bürgerschaft hat ein Gesetz beschlossen, um die Berufsanerkennungsrichtlinie umzusetzen. Dieses Hamburgische Gesetz trat am 15.12.2016 in Kraft. Ein Gesetz der Hamburgischen Bürgerschaft war u. a. erforderlich, da einige reglementierte Berufe (z. B. Lehrkräfte) durch Landesrecht geregelt werden.

Illustration:  Portrait von Diego. Ein Mann mit braunem Haar und Vollbart, circa 40 Jahre.

Diego:

Die Richtlinie zeigt, dass die EU unglaublich viel Bürokratie hervorbringt. Es wäre sinnvoller, das gesamte Ausbildungssystem europaweit einheitlich zu strukturieren.

Illustration:  Portrait von George. Ein Mann mit rotem Haar und Brille, circa 40 Jahre.

George:

Durch die Richtlinie und den damit verbundenen Berufsausweis wurde meine Berufsausbildung als Arzt automatisch anerkannt. Ich musste zwar den Ausweis beantragen, aber dies hat insgesamt nur drei Wochen gedauert.

Illustration:  Portrait von Arjona. Eine Frau mit langem blondem Haar, circa 25 Jahre.

Arjona:

Bei den Vereinheitlichungen von Abschlüssen gehen nationale Besonderheiten und Traditionen verloren – Vielfalt wird zerstört.

Illustration:  Portrait von Auni. Eine Frau mit langen schwarzen Haaren, circa 30 Jahre.

Auni:

Perfekt ist das ganze System sicher nicht, da immer noch Anträge nötig sind, aber die EU vereinfacht das Verfahren zumindest im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Als Arbeitnehmerin bin ich dann weniger auf mich allein gestellt. An den Richtlinien können sich alle Beteiligten orientieren.

1Setze dich mit den Aussagen der Personen aus E2a auseinander, indem du ...

a) einem von ihnen einen Brief schreibst und diesen auf der Basis der Informationen aus E2b aufklärst oder

b) auf der Basis von E2b zusammenfasst, für welche Probleme die EU Lösungen beschlossen hat.

2Bearbeite eine der zwei Aufgaben zu E2c.

a) Entwickle ein Quiz, mit dem du deine Sitznachbarinnen bzw. Sitznachbarn zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments testest.

b) Fasse die Aufgaben des Europäischen Parlaments zusammen.

3Entwickelt auf Grundlage von E2d weitere positive und negative Argumente zu der Aussage der Überschrift. Bearbeitet nachfolgend eine der beiden Aufgaben:

a) Stellt euch in einer Meinungslinie zu der Ausgangsfrage von E2d auf und begründet eure Positionierung.

b) Verfasst eine Beurteilung der Fragestellung aus E2d.

angryarrow-downcircle-downdownloadsextraaufgabefacebookfaecherfile-downloadhamburg-logo-smallhamburg-logo-xhamburgischebuergerschaftinstagramklassenverbandlogo_hh_pfeilmenusadsearchsmiletext-hamburg-waehltHamburg wählt !twitterwarningWikixyoutube