Antwort einer Abgeordneten des Europäischen Parlaments:
„Eine unserer wichtigen Aufgaben ist die Kontrolle der Kommission. Das Europäische Parlament wählt nach Vorschlag des Europäischen Rates auch die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten und stimmt über die übrigen Mitglieder der Kommission ab. Es kann mit einem Misstrauensvotum sogar die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Als Abgeordnete kann ich die Kommissarinnen und Kommissare während Fragestunden befragen und außerdem schriftliche Anfragen an die Kommission stellen, welche diese beantworten muss. Uns stehen also mehrere Instrumente zur Verfügung, auf die Arbeit der Kommission und damit indirekt auf die Initiative von Rechtsakten Einfluss zu nehmen. Aber wir kontrollieren nicht nur, sondern gestalten auch: Die Änderungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie aus dem Jahr 2005 zeigt das aus meiner Sicht sehr gut. Da ich als Abgeordnete direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde, ist es mir ein wichtiges Anliegen, das Leben der Menschen in der EU gut zu gestalten und Probleme und Konflikte zu lösen. Mir war es deshalb wichtig, die Freizügigkeit durch eine Änderung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zu unterstützen.
Als Europäisches Parlament sind wir ein Teil des EU-Rechtssetzungsverfahrens. Ein Gesetzes-Initiativrecht, wie es der Deutsche Bundestag und auch die Hamburgische Bürgerschaft haben, hat das Europäische Parlament zwar nicht. Dies hat nur die Kommission. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern, einen Rechtssetzungsakt zu initiieren. Dies haben wir im Falle der Anerkennung von Berufsabschlüssen am 15.11.2011 getan. Die Kommission ist der Aufforderung gefolgt und hat am 19.12.2011 eine Änderung der bisherigen Berufsanerkennungsrichtlinie in das Parlament eingebracht. Nachdem die Kommission die Initiative zur Reform der Berufsanerkennungsrichtlinie in das Parlament eingebracht hatte, war ich eine der Abgeordneten, die im Ausschuss für „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ des Europäischen Parlamentes über den Vorschlag der Kommission mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen beraten hat. Wir haben mehrere Änderungen des Vorschlages der Kommission beschlossen, denen später das Parlament mehrheitlich gefolgt ist, d. h., wir haben als Parlament die Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie verabschiedet.
Das Parlament entscheidet jedoch nicht ganz alleine über EU-Rechtsakte, weshalb der Beschluss an den Rat der Europäischen Union weitergeleitet werden musste, der neben dem Parlament allen Rechtssetzungen zustimmen muss. Da er dies am 20.11.2013 getan hat, wurde die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie an alle nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten weitergeleitet, die diese in nationales Recht überführen und umsetzen mussten.“