Glossar

  • Alle öffnenAlle schliessen

  • § steht für Paragraph

    Ein Paragraph ist ein Textabschnitt in einem Gesetz und wird fortlaufend nummeriert.

  • § 33 Beteiligung von Kindern und ­Jugendlichen

    Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren.

  • Abgeordnete

    Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden von den Wahlberechtigten Hamburgs in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreterinnen und Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger Hamburgs. An Aufträge und Weisungen nicht gebunden, entscheiden sie nach ihrer freien Überzeugung. Dieser Freiheit der Abgeordneten steht die Fraktionsdisziplin gegenüber – die Absicht einer Fraktion, nach außen geschlossen auftreten zu wollen, eine klare Position zu vertreten. Schließlich ist man bei der Wahl mit bestimmten Standpunkten angetreten.

  • Ältestenrat

    Der Ältestenrat besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern. In der Regel sind dies der Fraktionsvorsitz und die Geschäftsführung oder Abgeordnete mit herausgehobenen Funktionen. Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin bzw. den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte und regelt vor allem den Ablauf der Parlamentsarbeit. Der Ältestenrat legt beispielsweise den Termin- und Arbeitsplan des Parlaments fest.

  • Anfragen

    Durch Anfragen können die Abgeordneten ihr Kontrollrecht gegenüber dem Senat wahrnehmen. Dies bietet insbesondere der Opposition die Möglichkeit, dem Senat Fragen zu stellen, die dieser beantworten muss. Es gibt schriftliche „Große Anfragen“ und „Schriftliche Kleine Anfragen“.

  • Ausschüsse

    Die Bürgerschaft hat Fachausschüsse mit beratungs-und gesetzesvorbereitender Funktion. Die Ausschüsse, in denen sich ein großer Teil der Parlamentsarbeit vollzieht, werden entsprechend dem Verhältnis der Fraktionsstärken besetzt. Dazu kommt als ständiger Ausschuss der Eingabenausschuss. In den Ausschüssen kommen die Expertinnen und Experten der Fraktionen zusammen und beraten über neue Vorschläge, Maßnahmen und Gesetze. Bei den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse sind auch die zuständigen Senats- und Behördenvertretungen anwesend. Sie müssen den Abgeordneten dort Rede und Antwort stehen. Die Bürgerschaft legt zu Beginn einer Legislaturperiode die Zahl der Ausschüsse und ihre Größe fest.

  • Bezirksversammlungen

    Die Bürgerschaft ist nicht für alle Themen in der Stadt zuständig: Alle fünf Jahre werden von den Hamburgerinnen und Hamburgern Bezirksversammlungen gewählt. Während die Bürgerschaft ein echtes Parlament ist, also eine gewählte Volksvertretung, die Gesetze beschließen kann, sind Bezirksversammlungen direkt gewählte Versammlungen, die die Verwaltung der Stadt Hamburg in ihrem jeweiligen Bezirk durch Debatten und Beschlüsse mitgestalten. Bezirksversammlungen entscheiden über Themen wie die Ausstattung von Jugendzentren, Bebauungspläne, die Gestaltung von Sportplätzen, die Sanierung einzelner öffentlicher Gebäude im Bezirk oder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen etc. Sie sind dabei aber an die Regeln und finanziellen Spielräume gebunden, die die Bürgerschaft festgelegt hat. Zudem kann der Senat als Regierung und damit Organisator der gesamten Verwaltung der Stadt Themen „an sich ziehen“, also den Bezirksversammlungen damit (weg)nehmen.

  • Bürger

    In der Antike bezeichnete der Begriff „Bürger“ Menschen (in der Regel Männer), die in einer Stadt bzw. einem Gemeinwesen das Recht hatten, an politischen Entscheidungen teilzunehmen. Im Mittelalter wurde unter einem „Bürger“ ein Bewohner einer Stadt verstanden, der Mitbestimmungsrechte hatte, oftmals dadurch, dass er Immobilien besaß. Im späten 18. Jahrhundert wurde der Begriff „Bürger“ im Zusammenhang mit den Revolutionen in den USA und Frankreich neu geprägt. Nun bezog er sich nicht mehr nur auf eine Stadt, sondern auf einen Staat. Die Diskussion darüber, wer Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger sein soll, hält seitdem an, denn „Staatsbürgerinnen und Staatsbürger“ haben Rechte, die nicht alle „Bewohnerinnen und Bewohner“ eines Staates haben – u. a. das aktive und passive Wahlrecht.

  • Bürgerschaft

    Die Hamburgische Bürgerschaft ist das Parlament, also die Volksvertretung von Hamburg.

  • Bürgerschaftswahlen

    Artikel 6, Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg legt die Grundsätze fest, nach denen die Bürgerschaft gewählt wird. Während unter „allgemein“ zu verstehen ist, dass keine Wählerin und kein Wähler aus religiösen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen von einer Wahl ausgeschlossen werden darf, schreibt das Adjektiv „unmittelbar“ vor, dass die Stimmen direkt zählen, d. h. ohne eine Zwischeninstanz (wie etwa Wahlleute in den USA). Die Vorschrift, dass die Wahlen „frei“ stattfinden sollen, bedeutet, dass keine Person von jemand anderem in Richtung einer bestimmten Wahlentscheidung beeinflusst werden darf. Die Wahlen müssen außerdem „geheim“ stattfinden, sodass niemand erkennen kann, wer wie gewählt hat. „Gleich“ ist die Wahl, indem keine Stimme mehr zählt als eine andere.

  • Die Hamburger Bezirksämter

    Jeder der sieben Hamburger Bezirke hat ein Bezirksamt. Sozialleistungen, Jugend- und Familienhilfe, Gesundheitsversorgung und standesamtliche Trauungen – Bezirksämter erledigen Aufgaben bürgernah vor Ort. Sie entscheiden, wo im Bezirk Gebäude gebaut werden dürfen und kümmern sich darum, dass neue Spielplätze entstehen und Straßen ausgebessert werden. Mit lokalen Veranstaltungen und Einrichtungen gestalten sie das Zusammenleben der Menschen im Bezirk mit.

  • Die „Kleine Anfrage“

    Über sogenannte „Kleine Anfragen“ können Mitglieder Fragen an das jeweilige Bezirksamt, also die Verwaltung, stellen, die innerhalb von acht Tagen schriftlich beantwortet werden müssen. Beispiele:

    • Wie wird dafür gesorgt, dass die Straße nicht vermüllt?
    • Wie wird für Sicherheit auf dem Straßenfest gesorgt?
    • Welche Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind durch die Straßensperrung zu erwarten?

    Mit diesen Anfragen kann die Arbeit des Bezirksamtes kontrolliert werden. „Kleine Anfragen“ gibt es aber nicht nur auf Bezirksebene. Auch die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft und des Bundestages nutzen dieses Mittel auf Landes- bzw. Bundesebene. Sie stellen ein wichtiges Instrument der Kontrolle von Regierungshandeln in unserem politischen System dar.

  • Drucksachen

    Alle Vorlagen für die Bürgerschaft werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Fraktionen, den Senat und die Presse verteilt. Jede Drucksache erhält eine Nummer, welche sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt, z. B. 22/1. Drucksachen sind z.B. Anträge, Ausschussberichte, Gesetzesentwürfe, Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft, Unterrichtungen der Präsidentin sowie Kleine und Große Anfragen. Ihr findet sie in der Parlamentsdatenbank.

  • Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

    „(1) Erziehungsmaßnahmen und förmliche Ordnungsmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie können auch dem Schutz beteiligter Personen dienen. Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen. Die körperliche Züchtigung und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind verboten. Bei fortgesetzten Erziehungsschwierigkeiten haben Erziehungsmaßnahmen einschließlich der Hilfestellung durch die Beratungslehrkraft, den Schulberatungsdienst oder die Schulsozialbetreuung grundsätzlich Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen. Ordnungsmaßnahmen sollen mit Erziehungsmaßnahmen verknüpft werden. Aus Anlass desselben Fehlverhaltens darf höchstens eine Ordnungsmaßnahme getroffen werden.“ Quelle: Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), § 49 Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, online verfügbar: https://www.hamburg.de/bsb/schulgesetz/

  • Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt. Ihr gehören eine Kommissionspräsidentin bzw. ein Kommissionspräsident sowie aus jedem EU-Mitgliedsstaat ein Mitglied der Kommission an, die jeweils ein Ressort leiten.

  • EU-Richtlinien

    EU-Richtlinien sind – anders als EU-Verordnungen – nicht unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Die nationalen Parlamente müssen Richtlinien umsetzen, können aber über die Art und Weise selbst entscheiden, wie u. a. im Fall der Anerkennungsrichtlinie erfolgt.

  • Formen der Demokratie

    Es werden verschiedene Formen der Demokratie unterschieden. Zum einen gibt es die direkte Demokratie, in der die Staatsgewalt unmittelbar (direkt) über Volksabstimmungen (in Form von Ja/Nein-Abstimmungen zu Sachfragen) vom Volk ausgeübt wird. Zum anderen übt das Volk in einer repräsentativen Demokratie die Herrschaft mittelbar über zeitlich befristet gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter (Abgeordnete) aus.

  • Fraktion

    Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von mindestens sechs Bürgerschaftsmitgliedern, die in der Regel einer Partei angehören. Auch Parteilose können sich einer Fraktion anschließen, mit deren Zielen sie einverstanden sind. Kleinere Vereinigungen werden als Gruppe bezeichnet. Abgeordnete, die sich in keiner Weise zusammenschließen, sind fraktionslos. Von der zahlenmäßigen Stärke der Fraktion in der Bürgerschaft hängt es ab, wie viele Sitze die Abgeordneten einer Fraktion zum Beispiel in einem Ausschuss erhalten.

  • Gemeinden

    Die Gemeinden sind die untersten staatlichen Verwaltungseinheiten, die mit Selbstverwaltungsaufgaben betraut sind. Sie regeln Aspekte des Zusammenlebens, die die Bürger direkt betreffen, wie z. B. den Bau einer Straße, die Müllentsorgung, die Energieversorgung oder die Straßenreinigung. In diesen Bereichen können Gemeinden eigene Beschlüsse fassen. Gemeinden verfügen über eigene Gelder, die sie im Rahmen ihrer Haushaltspolitik selbstbestimmt einsetzen können. Die Flächenländer (z. B. Niedersachsen) sind in viele Gemeinden aufgeteilt. Hamburg ist als Stadt eine einzige Gemeinde. Hamburg ist aber auch ein eigenes Bundesland. Die Bundesländer regeln die den Gemeinden übergeordneten Aspekte, wie z. B. die Schul- und Hochschulpolitik. Auch die Bundesländer verfügen über eigene Steuereinnahmen, über die sie im Rahmen der Haushaltspolitik verfügen. Die gesetzgebende Gewalt ist hier der Landtag – der in Hamburg Bürgerschaft heißt. Die Bundesrepublik Deutschland ist die höchste staatliche Verwaltungseinheit. Hier werden Angelegenheiten geregelt, die das gesamte Bundesgebiet betreffen. Hierzu gehören z. B. die Verteidigung des Staates, die Währung, die soziale Sicherung der Bürger, das Postwesen oder der Luftverkehr. Das Parlament auf Bundesebene ist der Bundestag.

  • Hannah Arendt (1906 – 1975)

    Für Hannah Arendt entspricht Macht der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln. Deswegen sieht sie den politisch handelnden Staatsbürger auch als Essenz einer funktionierenden Demokratie. In einer repräsentativen Demokratie sieht Arendt die Gefahr, dass über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden wird.

  • Haushalt

    Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben mithilfe des Haushalts. Dabei werden die Bedarfe in Einzelplänen für jede Behörde bzw. jedes Verfassungsorgan veranschlagt. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr. Seit einigen Jahren werden regelmäßig Haushaltspläne für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen (Doppelhaushalte).

  • John Stuart Mill (1806 – 1873)

    Der Staatsdenker und Philosoph John Stuart Mill sah die repräsentative Demokratie als geeignete Staatsform an, in der die rechtlich autorisierte Herrschaft (heute würde eher der Begriff der Regierung verwendet werden), von gewählten Vertretern des Volkes ausgeht. Durch eine Wahl übertrage das Volk ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern, heute z. B. Abgeordneten der Bürgerschaft oder des Bundestags, die Autorität, in ihrem Sinne politische Entscheidungen zu fällen. Dadurch werde neben einer Tyrannei der Wenigen auch eine „Tyrannei der Mehrheit“ verhindert und auch Minderheiten würden vertreten.

  • Koalition

    Entscheidungen werden in der Bürgerschaft von der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen. Da die gewählten Abgeordneten einer Fraktion meistens nicht 50 Prozent aller Sitze im Parlament erreichen, schließen sich zwei oder mehrere Fraktionen zu einer Koalition zusammen. Mit ihrer Mehrheit können sie dann gemeinsam Gesetze verabschieden und den Kurs der Regierung unterstützen. Parteien gehen Koalitionen ein, um gemeinsam die Regierungsverantwortung übernehmen zu können und im Parlament bei Abstimmungen und Entscheidungen die erforderliche Mehrheit zu erreichen.

  • Kumulieren

    Kumulieren bedeutet „anhäufen“. Im Falle von Wahlen heißt das, dass mehrere oder alle Stimmen für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten oder für eine Partei abgegeben werden können.

  • Opposition

    Die Fraktionen, die nicht den Kurs der Regierung unterstützen, bilden die Opposition. Als Opposition werden alle nicht die Regierung unterstützenden Fraktionen sowie fraktionslose Abgeordnete in einem Parlament bezeichnet. Sie ist somit die politische Alternative zur Regierungsmehrheit. Ihre Aufgabe ist es, die Kritik am Regierungsprogramm im Grundsatz und im Einzelfall öffentlich zu vertreten. Sie wird in der Verfassung als „ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“ beschrieben. Die Opposition bietet Alternativen für politische Entscheidungen gegenüber den Lösungsansätzen der Fraktionen, die die Regierung tragen, an. Bei der nächsten Bürgerschaftswahl kann es dann passieren, dass mehr Wählerinnen und Wähler für Abgeordnete der Oppositionsparteien stimmen und diese dann die Mehrheit haben bzw. eine Koalition bilden können.

  • Panaschieren

    Das Panaschieren beschreibt die Möglichkeit, die Stimmen auf unterschiedliche Kandidierende und Parteien zu verteilen, z. B. zwei für Partei A und drei für Partei B.

  • Parlament

    Das Parlament ist die Volksvertretung. Im Stadtstaat Hamburg ist das Landesparlament die Hamburgische Bürgerschaft. Auf Bundesebene ist das Parlament der Deutsche Bundestag.

  • Partei

    Eine Partei ist eine Vereinigung von politisch gleichgesinnten Menschen, die langfristig an der politischen Willensbildung mitwirken und sich an Landtags- oder Bundestagswahlen beteiligen wollen. Die Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei; ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.

  • Rat der Europäischen Union

    In dem auch „Ministerrat“ genannten Rat wird über Rechtsakte der EU abgestimmt. In ihm sitzen je nach Themengebiet die Ministerinnen bzw. die Minister der Regierungen der Mitgliedsstaaten. Jeder Mitgliedsstaat hat eine Stimme. Je nach Thema müssen Entscheidungen mehrheitlich oder sogar einstimmig (z. B. bezüglich der Außen- und Sicherheitspolitik) gefällt werden. Der Ministerrat darf nicht mit dem Europäischen Rat verwechselt werden, der die politischen Leitlinien für die EU vorgibt.

  • Rechtsmittel

    Rechtsmittel dienen der Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch eine höhere Instanz. Zu unterscheiden sind die Berufung und die Revision. Berufung nennt man die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht. Demgegenüber meint Revision die Überprüfung nur in rechtlicher Hinsicht, was zum Beispiel bedeutet, dass keine Zeugen mehr vernommen werden.

  • Reederei

    Eine Reederei ist ein Schifffahrtsunternehmen.

  • Regierung

    siehe Senat

  • Richterwahlausschuss (RWA)

    Der Richterwahlausschuss ist ein Gremium, das in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Besetzung der Richterstellen bei den Gerichten entscheidet. In Hamburg besteht er aus Mitgliedern des Senats, Bürgerinnen und Bürgern, die von der Bürgerschaft gewählt werden, Richterinnen und Richtern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

  • Senat

    Damit das, was die Bürgerschaft beschließt, umgesetzt wird, braucht die Stadt eine Verwaltung. Diese besteht aus Behörden, die sich mit mehreren tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern z. B. um Sauberkeit und Sicherheit der Stadt sowie die Schulen kümmert. Geführt werden die Behörden von der Landesregierung, die in Hamburg Senat heißt. Die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister leitet die Sitzungen und vertritt den Senat nach außen. Sie bzw. er wird von der Bürgerschaft gewählt und beruft die Senatorinnen und Senatoren für jede Behörde.

  • Vereidigung

    Bei einer Vereidigung leistet eine Person (z. B. eine Zeugin oder ein Sachverständiger) zur Bekräftigung der Aussage vor Gericht einen Eid und schwört damit, die Wahrheit zu sagen. Wenn später herauskommt, dass eine vereidigte Person nicht die Wahrheit gesagt hat, kann sie höher bestraft werden als ohne eine vorangegangene Vereidigung. Ob jemand vor Gericht vereidigt wird, entscheidet die Richterin bzw. der Richter.

  • Wahlplakate

    Wahlplakate sind ein Medium, das im Wahlkampf, 30 Tage vor der Wahl, in der ganzen Stadt eingesetzt werden darf. Außerhalb dieser „Vorwahlzeit“ oder „Vorabstimmungszeit“ dürfen politische Parteien oder in Parlamenten vertretene Wählervereinigungen nur auf besondere Veranstaltungen hinweisen und benötigen Genehmigungen zum Aufstellen der Schilder. Die Plakate werden an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen aufgestellt, um auf eine Wahl hinzuweisen und die Position einer Partei oder von Kandidierenden zu kommunizieren und dafür zu motivieren, die jeweilige Partei bzw. die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen. Aussagen auf Wahlplakaten sind meist verkürzt, manchmal in Verbindung mit einem Bild. Die Botschaft eines Wahlplakats muss deshalb von der Betrachterin bzw. dem Betrachter mit zusätzlichem Wissen entschlüsselt werden.

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