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Die Hamburgische Bürgerschaft – Parlament für alle Hamburgerinnen und Hamburger

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Bürgerschaft beschließt Haushalt

Ansicht einer Abstimmung der Hamburgischen Bürgerschaft. Am Rednerpult steht Carola Veit, die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft. Hinter ihr an der Wand sieht man das Wappen des Hamburger Senats. Im Vordergrund sitzen Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft, einige von Ihnen heben die Hand zur Abstimmung. Zwischen ihnen befinden sich Trennwände aus Plexiglas zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat gestern den vom Senat vorgelegten Entwurf für den Haushalt der kommenden zwei Jahre (Doppelhaushalt) mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Vorausgegangen waren drei Tage, in denen sich die Fraktionen über den Haushalt im Parlament gestritten haben. Entsprechend unterschiedlich fielen die Reaktionen aus: „Ich bin sehr zufrieden mit dem neuen Haushaltsplan“, sagte Peter Kern, Fraktionsvorsitzender der größeren der beiden Koalitionsfraktionen nach der Abstimmung. „Die Stadt hat einen fähigen Senat, der uns einen guten Entwurf vorgelegt hat. Diejenigen Politikerinnen und Politiker, die sich zuvor kritisch geäußert haben, werden bei der nächsten Wahl sehen, was sie davon haben. Mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens werden sie bei der Wahl sicher deutlich weniger Stimmen erhalten.“
Anna Eckern, die in der Opposition ist, war naturgemäß anderer Ansicht: „Die Koalition macht vor allem Politik für eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft, dies haben wir in Hamburg doch eigentlich hinter uns gelassen. Sie sollte sich darauf besinnen, wieder Politik für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu machen. Die Koalition hat den Haushaltsentwurf des Senats zudem fast ohne Änderungen durchgewinkt. Eine gute Kontrolle der Regierung sieht anders aus“, sagte sie. „Da im Haushalt auch bestimmte Stadtteile bevorzugt werden, bin ich sicher, dass die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen bei der nächsten Wahl nicht nur auf der Landesliste, sondern auch auf den Wahlkreislisten viele Stimmen verlieren werden.“ ■

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Inschrift über dem Rathausportal

Illustration: Die Lateinischen Inschrift über dem Rathausportal: LIBERTATEM QUAM PEPERERE MAIORES DIGNE STUDEAT SERVARE POSTERITAS. Die Inschrift wird rechts und links von zwei Steinfiguren flankiert.
  • Übersetzung der Inschrift

    Die Freiheit, die die Vorfahren errungen haben, möge die Nachwelt würdig bewahren.

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Die Hamburgische Bürgerschaft – von jeher Parlament für alle Hamburgerinnen und Hamburger?

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht nur eine Stadt, sondern auch ein Bundesland. Deshalb hat Hamburg ein eigenes Landesparlament. Während dieses in den meisten Bundesländern Landtag heißt, wird es in Hamburg Bürgerschaft genannt.

Seit dem 15. Jahrhundert wurde immer wieder diskutiert, welche Hamburger bei politischen Entscheidungen in der Stadt mitreden und schließlich entscheiden dürfen. Lange Zeit waren es nur Männer, die über Grundeigentum, d. h. ein Haus oder ein Stück Land, verfügten und eine bestimmte Summe Geld besaßen. Sie bildeten eine Versammlung – die Bürgerschaft –, die politische Verantwortung trug und mit dem Rat der Stadt z. B. diskutierte, welche Steuern erhoben werden sollten.

Im Jahre 1859 gab es entscheidende Veränderungen: Von da an wurde die Bürgerschaft gewählt – allerdings nur von einem Teil der Bevölkerung. Frauen durften z. B. immer noch nicht wählen. Erst nach Unruhen infolge des Ersten Weltkrieges während des Jahreswechsels 1918/19 wurde das Wahlrecht auf alle Hamburgerinnen und Hamburger ausgeweitet.

Es fanden nun allgemeine, gleiche, freie, unmittelbare und geheime Bürgerschaftswahlen statt. Es stand ab diesem Zeitpunkt auch allen frei, sich in die Bürgerschaft wählen zu lassen und als Abgeordnete im Hamburger Rathaus über die Zukunft der Stadt mitzuentscheiden.

Im 1897 fertiggestellten Rathaus hat neben der Bürgerschaft auch der Senat, die Hamburger Regierung, seinen Sitz.

  • Bürger

    In der Antike bezeichnete der Begriff „Bürger“ Menschen (in der Regel Männer), die in einer Stadt bzw. einem Gemeinwesen das Recht hatten, an politischen Entscheidungen teilzunehmen. Im Mittelalter wurde unter einem „Bürger“ ein Bewohner einer Stadt verstanden, der Mitbestimmungsrechte hatte, oftmals dadurch, dass er Immobilien besaß. Im späten 18. Jahrhundert wurde der Begriff „Bürger“ im Zusammenhang mit den Revolutionen in den USA und Frankreich neu geprägt. Nun bezog er sich nicht mehr nur auf eine Stadt, sondern auf einen Staat. Die Diskussion darüber, wer Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger sein soll, hält seitdem an, denn „Staatsbürgerinnen und Staatsbürger“ haben Rechte, die nicht alle „Bewohnerinnen und Bewohner“ eines Staates haben – u. a. das aktive und passive Wahlrecht.

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  • Bürgerschaftswahlen

    Artikel 6, Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg legt die Grundsätze fest, nach denen die Bürgerschaft gewählt wird. Während unter „allgemein“ zu verstehen ist, dass keine Wählerin und kein Wähler aus religiösen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen von einer Wahl ausgeschlossen werden darf, schreibt das Adjektiv „unmittelbar“ vor, dass die Stimmen direkt zählen, d. h. ohne eine Zwischeninstanz (wie etwa Wahlleute in den USA). Die Vorschrift, dass die Wahlen „frei“ stattfinden sollen, bedeutet, dass keine Person von jemand anderem in Richtung einer bestimmten Wahlentscheidung beeinflusst werden darf. Die Wahlen müssen außerdem „geheim“ stattfinden, sodass niemand erkennen kann, wer wie gewählt hat. „Gleich“ ist die Wahl, indem keine Stimme mehr zählt als eine andere.

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  • Haushalt

    Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben mithilfe des Haushalts. Dabei werden die Bedarfe in Einzelplänen für jede Behörde bzw. jedes Verfassungsorgan veranschlagt. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr. Seit einigen Jahren werden regelmäßig Haushaltspläne für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen (Doppelhaushalte).

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Aufgaben

1Kopiere die Aussagen, die Zufriedenheit mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zur Haushaltspolitik ausdrücken, in das grüne Textfeld ein und Aussagen, die ihre Unzufriedenheit ausdrücken, in das rote Textfeld.

2Notiere Fragen, die sich dir beim Lesen des Zeitungsausschnittes gestellt haben. Diese können sich auf Begriffe, die du nicht verstehst, einzelne Aussagen der Abgeordneten oder einzelne Passagen, die dir unklar sind, beziehen, aber auch allgemeiner Art sein.

3Sammelt eure Fragen anschließend an der Tafel und versucht sie gemeinsam zu beantworten.

Bearbeitet ggf. später auch die Module P2 und P3. Geht dann gemeinsam die Fragen durch, die ihr zu Beginn des Kapitels aufgeschrieben habt. Prüft, ob nun alle Fragen geklärt sind. Zur Klärung der Fragen könnt ihr auch das Glossar und die weiteren Informationen zu Hilfe nehmen.

4Erläutere, wer oder was die Hamburgische Bürgerschaft ist, und nach welchen demokratischen Grundsätzen ihre Mitglieder laut Hamburger Verfassung gewählt werden.

5Erstellt eine Mindmap zu der Inschrift über dem Portal des Hamburger Rathauses (P1b).

Welche Freiheiten könnten gemeint sein? Was könnte Freiheit mit Politik zu tun haben? Überlege dabei, was du unter Freiheit verstehst und welche Freiheiten dir wichtig sind.

6Halte die Entwicklung der Hamburgischen Bürgerschaft mittels eines kleinen Zeitstrahls fest (P1c).

7Erstelle ein kurzes Erklärvideo, in dem du für Verwandte, die nicht aus Hamburg kommen, auf die Inschrift „Die Freiheit, die die Vorfahren errungen haben, möge die Nachwelt würdig bewahren.“ eingehst. Erkläre, dass sich das Wahlrecht in Hamburg über Jahrhunderte verändert hat und dass die Inschrift auf die Entwicklung politischer Freiheiten und Rechte hinweist. Erarbeite diese Erklärung, indem du in eigenen Worten auf die Inhalte von P1c eingehst.

8Beurteile die Forderungen der Inschrift (P1b). Findest du einen Erhalt der Freiheit bzw. Rechte wichtig? Begründe deine Ansicht.

9Erkläre, was die Abgeordnete in P1a mit dem Satz „[…] Politik für eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft, dies haben wir in Hamburg […] hinter uns gelassen“ aussagt.

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