Übersetzung der Inschrift
Die Freiheit, die die Vorfahren errungen haben, möge die Nachwelt würdig bewahren.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat gestern den vom Senat vorgelegten Entwurf für den Haushalt der kommenden zwei Jahre (Doppelhaushalt) mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Vorausgegangen waren drei Tage, in denen sich die Fraktionen über den Haushalt im Parlament gestritten haben. Entsprechend unterschiedlich fielen die Reaktionen aus: „Ich bin sehr zufrieden mit dem neuen Haushaltsplan“, sagte Peter Kern, Fraktionsvorsitzender der größeren der beiden Koalitionsfraktionen nach der Abstimmung. „Die Stadt hat einen fähigen Senat, der uns einen guten Entwurf vorgelegt hat. Diejenigen Politikerinnen und Politiker, die sich zuvor kritisch geäußert haben, werden bei der nächsten Wahl sehen, was sie davon haben. Mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens werden sie bei der Wahl sicher deutlich weniger Stimmen erhalten.“
Anna Eckern, die in der Opposition ist, war naturgemäß anderer Ansicht: „Die Koalition macht vor allem Politik für eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft, dies haben wir in Hamburg doch eigentlich hinter uns gelassen. Sie sollte sich darauf besinnen, wieder Politik für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu machen. Die Koalition hat den Haushaltsentwurf des Senats zudem fast ohne Änderungen durchgewinkt. Eine gute Kontrolle der Regierung sieht anders aus“, sagte sie. „Da im Haushalt auch bestimmte Stadtteile bevorzugt werden, bin ich sicher, dass die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen bei der nächsten Wahl nicht nur auf der Landesliste, sondern auch auf den Wahlkreislisten viele Stimmen verlieren werden.“ ■
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht nur eine Stadt, sondern auch ein Bundesland. Deshalb hat Hamburg ein eigenes Landesparlament. Während dieses in den meisten Bundesländern Landtag heißt, wird es in Hamburg Bürgerschaft genannt.
Seit dem 15. Jahrhundert wurde immer wieder diskutiert, welche Hamburger bei politischen Entscheidungen in der Stadt mitreden und schließlich entscheiden dürfen. Lange Zeit waren es nur Männer, die über Grundeigentum, d. h. ein Haus oder ein Stück Land, verfügten und eine bestimmte Summe Geld besaßen. Sie bildeten eine Versammlung – die Bürgerschaft –, die politische Verantwortung trug und mit dem Rat der Stadt z. B. diskutierte, welche Steuern erhoben werden sollten.
Im Jahre 1859 gab es entscheidende Veränderungen: Von da an wurde die Bürgerschaft gewählt – allerdings nur von einem Teil der Bevölkerung. Frauen durften z. B. immer noch nicht wählen. Erst nach Unruhen infolge des Ersten Weltkrieges während des Jahreswechsels 1918/19 wurde das Wahlrecht auf alle Hamburgerinnen und Hamburger ausgeweitet.
Es fanden nun allgemeine, gleiche, freie, unmittelbare und geheime Bürgerschaftswahlen statt. Es stand ab diesem Zeitpunkt auch allen frei, sich in die Bürgerschaft wählen zu lassen und als Abgeordnete im Hamburger Rathaus über die Zukunft der Stadt mitzuentscheiden.
Im 1897 fertiggestellten Rathaus hat neben der Bürgerschaft auch der Senat, die Hamburger Regierung, seinen Sitz.
In der Antike bezeichnete der Begriff „Bürger“ Menschen (in der Regel Männer), die in einer Stadt bzw. einem Gemeinwesen das Recht hatten, an politischen Entscheidungen teilzunehmen. Im Mittelalter wurde unter einem „Bürger“ ein Bewohner einer Stadt verstanden, der Mitbestimmungsrechte hatte, oftmals dadurch, dass er Immobilien besaß. Im späten 18. Jahrhundert wurde der Begriff „Bürger“ im Zusammenhang mit den Revolutionen in den USA und Frankreich neu geprägt. Nun bezog er sich nicht mehr nur auf eine Stadt, sondern auf einen Staat. Die Diskussion darüber, wer Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger sein soll, hält seitdem an, denn „Staatsbürgerinnen und Staatsbürger“ haben Rechte, die nicht alle „Bewohnerinnen und Bewohner“ eines Staates haben – u. a. das aktive und passive Wahlrecht.
Artikel 6, Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg legt die Grundsätze fest, nach denen die Bürgerschaft gewählt wird. Während unter „allgemein“ zu verstehen ist, dass keine Wählerin und kein Wähler aus religiösen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen von einer Wahl ausgeschlossen werden darf, schreibt das Adjektiv „unmittelbar“ vor, dass die Stimmen direkt zählen, d. h. ohne eine Zwischeninstanz (wie etwa Wahlleute in den USA). Die Vorschrift, dass die Wahlen „frei“ stattfinden sollen, bedeutet, dass keine Person von jemand anderem in Richtung einer bestimmten Wahlentscheidung beeinflusst werden darf. Die Wahlen müssen außerdem „geheim“ stattfinden, sodass niemand erkennen kann, wer wie gewählt hat. „Gleich“ ist die Wahl, indem keine Stimme mehr zählt als eine andere.
Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben mithilfe des Haushalts. Dabei werden die Bedarfe in Einzelplänen für jede Behörde bzw. jedes Verfassungsorgan veranschlagt. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr. Seit einigen Jahren werden regelmäßig Haushaltspläne für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen (Doppelhaushalte).