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Warum gibt es Gesetze und woher kommen sie?

#Gesetz#Recht#Rechtsprechung#Judikative#Exekutive#Legislative#Abgeordnete#Justitia#Gerechtigkeit#Gericht

Teil 1: Ein Fall aus der Schule

Illustration: Ein Schüler (Eric, 16 Jahre) schaut über die Trennwand einer Toilette und filmt mit seinem Smartphone einen Jungen (den Fünftklässler Finn), der sich gerade in der Toilettenkabine befindet. Er hebt abwehrend die Hände. Eric grinst.

Nabil und Eric sind 16 Jahre alt und gehen in die 10. Klasse einer Hamburger Schule. Eric ist Mitglied des Schulsanitätsdienstes. Wenn es einer seiner Mitschülerinnen und einem seiner Mitschüler also nicht gut geht oder sich jemand verletzt hat, wird er gerufen, um Hilfe zu leisten.

Die Pausen müssen Nabil und Eric wie alle Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgänge auf dem Schulhof verbringen, jedoch dürfen sie ins Schulgebäude, um auf Toilette zu gehen. Als sie während einer Pause sehen, dass Finn, ein Schüler der 5. Klasse, der Magenschmerzen hat, in eine WC-Kabine geht, klettert Eric von der Nachbarkabine auf die Kabinenwand und filmt ihn mit seinem Smartphone. Obwohl Finn Eric sofort und eindringlich auffordert, mit dem Filmen aufzuhören und das Video zu löschen, macht dieser einfach weiter. Auch Nabil sagt Eric, er solle mit dem Filmen besser aufhören. Trotzdem zeigt Eric das Video anschließend vielen Mitschülerinnen und Mitschülern und stellt es in den Klassenchat. Nachdem Finn erfährt, dass Eric das Video aus der Toilette weitergezeigt und in den Klassenchat gestellt hat, wenden sich seine Eltern an die Schulleiterin und an Erics Klassenlehrer.

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Was genau ist ein Gesetz?

Ein Gesetz ist eine vom Rechtsetzungsorgan des Staates (in der Regel Parlamente, z. B. die Hamburgische Bürgerschaft) erlassene, rechtlich verbindliche Vorschrift, die ein Verbot, ein Gebot oder eine Erlaubnis beinhaltet. Gesetze geben vor, wie man sich in einer Gesellschaft verhalten soll. Die Menschen einer Gesellschaft können sich auf Gesetze berufen und werden durch sie geschützt. Gesetze regeln also das Zusammenleben in einer Gesellschaft.

G1b

Nachgefragt: Interview mit einer Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft

Nachdem Mia und Leon im Unterricht viel über Gesetze erfahren haben, wollen sie mehr über deren Entstehung wissen. Daraufhin hat ihr Lehrer ein Interview mit der Bürgerschaftsabgeordneten Sybille Lenzien organisiert. Kommt, wir hören einfach mal rein:

Leon: Woher kommen die Gesetze, die in unserer Gesellschaft gelten, und wer erlässt sie? 

Frau Lenzien: In Hamburg werden Gesetze von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen, also bin ich als eine von insgesamt 123 Abgeordneten auch daran beteiligt. Die von uns beschlossenen Gesetze gelten dann in ganz Hamburg. Gesetze, die in ganz Deutschland gelten, werden übrigens vom Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates verabschiedet. 

Mia: Und wer hat die Ideen für diese Gesetze – auch die Bürgerschaft? 

Frau Lenzien: Das ist unterschiedlich. Einige Gesetzesvorlagen, also Vorschläge für Gesetze, bringt der Senat, also unsere Landesregierung, in die Bürgerschaft ein. Er erkennt durch seine Funktion, Gesetze auszuführen, wo wir eine neue Regelung oder eine Gesetzesänderung brauchen. Und wie gesagt, bringen auch wir Abgeordnete Gesetzesvorschläge in die Bürgerschaft ein. Denn auch wir analysieren das Zusammenleben der Hamburgerinnen und Hamburger sehr genau und schließen aus Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, wo es gut wäre, neue Regelungen zu erlassen oder bestehende zu ändern. 

Leon: Und wenn man das Gesetz vorgeschlagen hat, dann tritt es in Kraft? 

Frau Lenzien: Oh, nein, so einfach ist das nicht. Je nach Parteizugehörigkeit der Senatorinnen und Senatoren und der Abgeordneten sind Gesetzesvorschläge zu den gleichen Themen manchmal sehr unterschiedlich. Deshalb wird viel diskutiert, bevor über ein Gesetz endgültig bei uns abgestimmt wird – in den Fraktionen, in den Ausschüssen, im Plenum! 

Mia: Und die Bürgerinnen und Bürger – sind die denn gar nicht beteiligt an neuen Gesetzen? 

Frau Lenzien: Doch, das sind sie. Und zwar auf verschiedene Weisen. Zunächst einmal grundsätzlich und immer auf indirekte Weise, denn alle Abgeordneten der Bürgerschaft wurden von den Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs gewählt. So können sie darauf Einfluss nehmen, wer für sie über Gesetze abstimmt. Dann gibt es so eine Art Zwischenform der Mitsprache, denn sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen oder Verbände können uns Abgeordnete in Sprechstunden, per E-Mail oder bei Veranstaltungen auf Probleme und Bedürfnisse ansprechen. In den parlamentarischen Fachausschüssen befragen wir Fachleute, um uns ein möglichst umfassendes Bild des Problems zu verschaffen. 

Mia: Meine Eltern durften aber auch schon mal selbst über ein Gesetz abstimmen. 

Frau Lenzien: Richtig, und hier sind wir dann quasi bei der dritten Ebene der Mitsprache angelangt, der direkten Beteiligung. Seit einigen Jahren gibt es in Hamburg die Volksgesetzgebung. Volksabstimmungen können von einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die ein Problem im Zusammenleben der Hamburgerinnen und Hamburger sehen, angestoßen werden. Zu Themen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt können auch die Bürgerschaft und der Senat eine Abstimmung aller Wahlberechtigten beschließen. Dies wird Bürgerschaftsreferendum genannt. In beiden Fällen stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt über neue Regelungen ab.

Leon: Berührt Ihre Gesetzgebung eigentlich auch unseren Alltag an der Schule? 

Frau Lenzien: Ja. Die Hamburgische Bürgerschaft hat zum Beispiel das Hamburgische Schulgesetz verabschiedet, das neben dem Aufbau des Schulwesens in Hamburg unter anderem auch die Mitwirkungsrechte von Jugendlichen und ihren Eltern in der Schule und den Umgang mit Konflikten regelt. Das Schulgesetz wurde bereits häufiger überarbeitet, da es immer neue Situationen gab, die es erforderten, dass etwas geändert werden musste. Dies erfahren wir häufig von Eltern und Schülerinnen und Schülern, mit denen wir sprechen, die uns schreiben oder die uns in der Bürgerschaft besuchen. 

Leon: Was, glauben Sie, würde passieren, wenn wir keine Gesetze hätten? 

Frau Lenzien: Wenn keine Gesetze das Zusammenleben unserer Gesellschaft regeln und ordnen würden, würden wir im Chaos leben. Alle könnten tun, was sie wollen. Die bzw. der jeweils Stärkere könnte eigene Interessen mit Geld oder Gewalt durchsetzen. 

Mia: Aber reichen allein Gesetze, damit es kein Chaos gibt? 

Frau Lenzien: Nein, wir brauchen auch Gerichte, bei denen wir klagen können, wenn Gesetze nicht eingehalten werden, und Richterinnen und Richter, die prüfen und urteilen, ob Gesetze eingehalten werden. Nur dann können Gesetze zur Geltung kommen und stehen nicht bloß auf einem Papier.

Eine Abgeordnete in Businesskleidung (Frau Lenzien) und eine Schülerin (Mia) und ein Schüler (Leon) sitzen auf Sesseln in einem Büro oder Besprechungszimmer. Hinter der Abgeordneten erkennt man ein Regal mit Büchern. Leon hält ein Smartphone in der Hand. Das Display zeigt einen roten Punkt und die Abkürzung „REC“. Die Abgeordnete redet.

  • Fraktion

    Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von mindestens sechs Bürgerschaftsmitgliedern, die in der Regel einer Partei angehören. Auch Parteilose können sich einer Fraktion anschließen, mit deren Zielen sie einverstanden sind. Kleinere Vereinigungen werden als Gruppe bezeichnet. Abgeordnete, die sich in keiner Weise zusammenschließen, sind fraktionslos. Von der zahlenmäßigen Stärke der Fraktion in der Bürgerschaft hängt es ab, wie viele Sitze die Abgeordneten einer Fraktion zum Beispiel in einem Ausschuss erhalten.

    Begriff direkt im Glossar anzeigen

Teil 2: Ein Fall aus der Schule

Nachdem sich Finns Eltern an die Schulleiterin und Erics Klassenlehrer gewandt haben, wird eine Klassenkonferenz zu dem Vorfall einberufen. Diese ist nach dem Hamburgischen Schulgesetz das Gremium, das über mögliche Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen entscheiden kann. Das Schulgesetz legt dabei fest, dass auch Vertretungen der Schülerinnen und Schüler und der Eltern anwesend sind, wenn die Betreffenden – in diesem Fall Eric und seine Eltern – dies wünschen. Außerdem regelt das Schulgesetz, dass Beschuldigte und deren Eltern Gelegenheit haben müssen, ihre Sicht der Dinge zu schildern.

Eric sagt in der Klassenkonferenz, dass er die Situation witzig fand, sich aber für das Filmen und die Weitergabe des Videos entschuldigen möchte. Seine Eltern merken an, dass sich Eric bisher noch nichts hat zuschulden kommen lassen und sie deshalb nur milde Maßnahmen für angemessen halten.

Die Schulleiterin stellt klar, dass das Filmen von Finn absolut inakzeptabel und nicht vereinbar mit der Hausordnung gewesen sei, da die Bloßstellung und Erniedrigung einer Mitschülerin oder eines Mitschülers nicht erlaubt ist und das gemeinsame Zusammenleben in der Schulgemeinschaft stört.

Da es bei dem Vorfall um Finn geht, sind auch er und seine Eltern anwesend und berichten aus ihrer Sicht von dem Ereignis und dessen Folgen. Finn erzählt, dass er von vielen Mitschülerinnen und Mitschülern ausgelacht worden sei. Er schämt sich, dass er auf dem Video auf dem Klo zu sehen ist. Finns Eltern äußern, dass sie sich von Eric als Mitglied des Sanitätsdienstes in der Situation eher Beistand gewünscht hätten – statt einer Bloßstellung vor der Schulgemeinschaft. Trotz allem wollen sie von einer Klage gegen Eric vor Gericht absehen. Anschließend beraten Erics Lehrkräfte sowie ein Elternvertreter und eine Vertreterin der Schülerinnen und Schüler über Maßnahmen und Konsequenzen.

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Justitia

Zwei Fotos. Foto rechts: Steinfigur der Justitia in einer Nische einer Außenfassade. Die Nische hat oben einen Rundbogen. Die Figur trägt ein langes Gewand. In der rechten erhobenen Hand hält sie eine Waage mit zwei Waagschalen. Die linke Hand ruht auf dem oberen Ende des Griffes eines Schwertes. Das Schwert steht mit der Spitze auf dem Boden. Waage und Schwert sind aus Metall gefertigt. Foto links: Ausschnitt einer Steinfigur (Justitia). Nur der Oberkörper ist zu sehen. In der rechten erhobenen Hand hält sie eine goldfarbene Waage mit zwei Waagschalen. Die Waage ist aus Metall.

Figur der Justitia am Strafgerichtsgebäude (links) und im Rathaus (rechts) in Hamburg. Die Justitia steht für Gerechtigkeit und die Durchsetzung von Recht.

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Sinn und Zweck des Rechts und der Rechtsprechung

Wenn Menschen zusammenleben, kann es zwischen ihnen zu Problemen und Konflikten kommen. In unserer Gesellschaft gibt es deshalb für alle Menschen Regeln, die das Zusammenleben ordnen, Konflikte vermeiden und uns schützen sollen. Dies kann beispielsweise die Schulordnung sein, die das Zusammenleben in der Schule regelt, oder das Jugendschutzgesetz, das Jugendliche und Kinder schützt, oder auch das Grundgesetz, in dem zum Beispiel die Grundrechte festgeschrieben wurden.

Recht ist ein Sammelbegriff für all diese Gesetze und Verordnungen. Wenn sich eine Bürgerin oder ein Bürger in ihren bzw. seinen Rechten verletzt fühlt, kann er bzw. sie vor Gericht klagen. Die Gerichte prüfen und entscheiden nach einem festgelegten Verfahren, was rechtens ist; die Gerichte sorgen dafür, dass das Recht durchgesetzt bzw. die Nichteinhaltung mit bestimmten Maßnahmen geahndet wird. Dies wird als Rechtsprechung bezeichnet.

Man unterscheidet drei staatliche Bereiche: Die Recht sprechende Gewalt wird als Judikative bezeichnet, während die gesetzgebende Gewalt (in Hamburg die Bürgerschaft) als Legislative und die ausführende Gewalt (in Hamburg der Senat mit seinen Behörden) als Exekutive bezeichnet werden. Die Aufgabe der Rechtsprechung nehmen die Gerichte wahr; sie sorgen dafür, dass dem Recht Geltung verschafft wird und dass es bei Gesetzesübertretungen zu Urteilen kommt.

Illustration: Ein Mädchen (circa 15 Jahre) mit halblangen braunen Haaren sitzt auf einem Drehstuhl an einem Schreibtisch. Sie hat eine Blatt Papier mit einer Tabelle vor sich. Sie hält einen Stift in der Hand. Neben ihr liegt eine offene Federmappe. Weiter hinten steht eine Tasse.

Aufgaben

1Lest Teil 1 von „Ein Fall aus der Schule“ gemeinsam in der Klasse. Schildert im Klassengespräch offen eure Eindrücke, die sich beim Lesen ergeben.

2Trage in das Schreibfeld „Pro“ ein, welche Aussage aus deiner Sicht in Ordnung ist und in die Schreibfeld „Contra“, welches Verhalten aus deiner Sicht nicht in Ordnung ist.

3Sammelt gemeinsam zu Teil 1 „Ein Fall aus der Schule“:

a. welches Verhalten nicht richtig war,

b. wo überall verbindlich festgelegt sein könnte, dass ein Verhalten nicht richtig ist,

c. warum Finn etwas dagegen haben könnte, dass er gefilmt wird,

d. welche Folgen sich für Finn ergeben könnten, weil er gefilmt wurde,

e. was Finn tun könnte, um Gerechtigkeit zu erlangen.

4Lege ein Fachbegriffsregister an und fülle dieses fortlaufend mit in den Materialien zu den Hamburger Gerichten (Module G1, G2, G3) genannten Begriffen. Folgende Begriffe sollten als Grundstock in dem Fachbegriffsregister stehen:
Gesetz, Recht, Rechtsprechung, Judikative, Rechtsmittel, Vereidigung.

a. Schreibe in eigenen Worten eine Definition des Begriffs „Gesetz“ in dein Heft.

b. Finde mit deiner Sitznachbarin bzw. deinem Sitznachbarn jeweils ein Beispiel für die drei in der Definition genannten Arten von Gesetzen (Verbot, Pflicht, Erlaubnis – siehe G1a) und notiere diese in dein Heft.  

5Erkläre, wer an der Entstehung eines Gesetzes beteiligt ist und wer darüber entscheidet, was Gesetz wird und was nicht (G1b). Nutze hierfür auch Modul GR.

6Lest gemeinsam, wie es in Teil 2 von „Ein Fall aus der Schule“ weitergeht.

a. Überlegt gemeinsam, wo der Zusammenhang zwischen Gesetzen der Bürgerschaft und dem Fall besteht.  

b. Frau Lenzien sagt: „Wenn keine Gesetze das Zusammenleben unserer Gesellschaft regeln und ordnen würden, würden wir im Chaos leben. Alle könnten tun, was sie wollen“ (siehe G1b). Überlege gemeinsam mit deiner Sitznachbarin bzw. deinem Sitznachbarn, inwiefern Gesetze das Zusammenleben regeln. Überlegt, wie der Fall ohne Gesetze verlaufen könnte. Haltet eure Ergebnisse fest.

7Schaut euch die Bilder vom Material G1c an.

a. Justitia hält eine Waage in der linken Hand und ein Schwert in der rechten Hand. Notiert, was euch jeweils zu den Wörtern Schwert und Waage ganz allgemein einfällt.

b. Die Justitia steht für Gerechtigkeit und die Durchsetzung von Recht. Überlege mit deiner Sitznachbarin bzw. deinem Sitznachbarn, inwiefern das Schwert und die Waage Symbole dafür sind.

c. Die Fotos zeigen Justitia an verschiedenen Orten. Erläutere, warum die Figuren jeweils dort aufgestellt worden sein könnten.

8Erkläre die Begriffe Recht, Judikative und Rechtsprechung mithilfe von G1d anhand einer der folgenden Aufgaben:

a. Erstelle für die Begriffe jeweils eine Mindmap anhand der Informationen aus dem Text, oder

b. Überlege dir für jeden Begriff ein Beispiel und erkläre dann deiner Sitznachbarin bzw. deinem Sitznachbarn unter Nennung des Beispiels, was man unter den Begriffen jeweils versteht, oder

c. gib in einem Text wieder, was die jeweiligen Begriffe bedeuten.

  • Weiterführende Informationen zu diesem Modul

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Veröffentlicht auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung.

    „Unterrichtsthema Grundgesetz“
    Veröffentlicht auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung.

    Jugendschutzgesetz (JuSchG)
    Veröffentlicht vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“
    Veröffentlicht vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) am 27.05.2020

    „Recht A-Z“
    Veröffentlicht auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung.

    Aktuelle Presseerklärungen und Urteile der Hamburger Gerichte auf dem Justizportal Hamburg
    Schulklassen können jederzeit den Gerichtsalltag hautnah erleben und an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. Die Gerichte helfen bei der Planung und Auswahl geeigneter Verfahren. Wenden Sie sich einfach an die Pressestelle oder die Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts.  

    Infoladen
    Im Infoladen gibt es eine Vielzahl von Zeitschriften, Büchern, CDs und Landkarten zu entdecken: Angefangen beim Grundgesetz und der Hamburgischen Verfassung bieten wir umfassende Infos zu Bürgerschaft, Senat und Verwaltung. Hinzu kommen Medien zu: Hamburgs Geschichte, deutsche Geschichte, Extremismus und Gewalt, Wirtschaft, Globalisierung, Soziales, Geschlechterpolitik und internationale Politik, Medien, Umwelt und Nachhaltigkeit, Ethik, Religionen und Wertediskussion sowie Europathemen.  

    Recht an Schulen unterrichten
    Seminarreihe zur Qualifizierung von Lehrkräften
    In den Rahmenplänen des Faches PGW (bzw. des Lernbereichs Gesellschaft) ist eine rechtliche Bildung vorgesehen. Das Aufgabengebiet Sozial- und Rechtserziehung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet erstmals im Schuljahr 2016/17 in Kooperation mit dem Aufgabengebiet Sozial- und Rechtserziehung der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und der Bucerius Law School eine aus neun Modulen bestehende Fortbildungsreihe, in deren Rahmen juristische Inhalte vermittelt und mit pädagogischen Überlegungen verknüpft werden. Anmelden können sich Lehrkräfte aller Schularten.
    Modul 1: Schule und Recht. Einführung in das Recht
    Modul 2: Zivilrecht I: Vertragsrecht I
    Modul 3: Strafrecht I: Jugend- und Politisches Strafrecht
    Modul 4: Zivilrecht II: Vertragsrecht II
    Modul 5: Strafrecht II: Strafprozessordnung & Der Offene Gerichtssaal
    Modul 6: Öffentliches Recht I: Grundrechte und Staatsrecht
    Modul 7: Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte
    Modul 8: Öffentliches Recht II: Asylrecht und Verwaltungsrecht
    Modul 9: Didaktik und Recht
    Anmeldung, Kontakt und weitere Informationen: Oliver Thron, Sozial- und Rechtserziehung, Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), Abteilung Fortbildung, Felix-Dahn-Str. 3, 20357 Hamburg, E-Mail: oliver.thron@li-hamburg.de, Tel.: 040/428 84 25 64, www.li.hamburg.de/sozial-und-rechtserziehung/

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