G2

Welche Gerichte gibt es in Hamburg?

#Gesetz#Recht#Rechtsprechung#Judikative#Gerichtsbarkeiten#Rechtsmittel#Verfassungsgericht#Fälle

Teil 3: Ein Fall aus der Schule

Was vorgefallen ist und welche Rolle Eric dabei spielt, lest ihr im Modul G1.

Nach einem Vorfall in der Schule von Eric und Finn wird eine Klassenkonferenz einberufen. Was genau eine solche Klassenkonferenz beschließen kann, regelt das Hamburgische Schulgesetz. In diesem heißt es in § 49 HmbSG:

„(1) Erziehungsmaßnahmen und förmliche Ordnungsmaßnahmen […] können auch dem Schutz beteiligter Personen dienen. Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen. Die körperliche Züchtigung und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind verboten. […] Ordnungsmaßnahmen sollen mit Erziehungsmaßnahmen verknüpft werden. Aus Anlass desselben Fehlverhaltens darf höchstens eine Ordnungsmaßnahme getroffen werden.

(…)

(4) In den Sekundarstufen I und II können zur Sicherung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule oder zum Schutz beteiligter Personen folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:

  1. der schriftliche Verweis,
  2. der Ausschluss vom Unterricht für einen bis höchstens zehn Unterrichtstage oder von einer Schulfahrt,
  3. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine entsprechende organisatorische Gliederung,
  4. die Androhung der Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss sowie bei schwerem Fehlverhalten
  5. die Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss oder
  6. die Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule und aus den Bildungsgängen der beruflichen Schulen, soweit die Schulpflicht erfüllt ist.“

In unserem Beispielfall beschließt die Klassenkonferenz, dass Eric für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen wird. Des Weiteren werden mehrere Erziehungsmaßnahmen ergriffen: ein Gespräch mit der Beratungslehrkraft, Ordnungsdienst in der Klasse und der Ausschluss von der Mitarbeit im Schulsanitätsdienst.

G2a

Die fünf Gerichtsbarkeiten

Illustration: Eine vereinfachte Karte des Innenstadtbereichs von Hamburg. Die Karte enthält keine Straßennamen. Ungefähr in der Mitte sind die Binnen- und die Außenalster eingezeichnet. Am unteren Rand ist das Hamburger Rathaus als Illustration eingezeichnet. Die Standorte von fünf Gerichtsgebäuden der Gerichtsbarkeiten, die im Text G2a erwähnt werden, sind mit nummerierten blauen Kreisen in der Karte markiert.

Wenn Hamburgerinnen und Hamburger untereinander oder mit der Stadt über Rechtsfragen streiten, können sie Gerichte anrufen, die dann entscheiden. Gerichte sind unabhängig, was bedeutet, dass niemand, auch nicht die Bürgerschaft oder der Senat, auf Entscheidungen der Gerichte Einfluss nehmen darf. Die Gerichte haben jeweils ihre eigenen Zuständigkeiten. Grundsätzlich werden fünf Gerichtsbarkeiten unterschieden:

  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit (1) umfasst die Zivil- und Strafgerichte, d. h., sie ist zuständig bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, wie z. B. Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen oder Verkauf eines Hauses mit einem bekannten Mangel, und bei Straftaten.
  • Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit (2) entscheiden über Streitigkeiten, die die Arbeitswelt betreffen.
  • Die Finanzgerichtsbarkeit (3) vermittelt Rechtsschutz in allen Angelegenheiten des Steuer-, Zoll- und Kindergeldrechts.
  • Die Sozialgerichtsbarkeit (4) ist ­zuständig in Angelegenheiten des Sozialrechts, wie beispielsweise gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, Arbeitsförderung und Sozialhilfe.
  • Die Verwaltungsgerichtbarkeit (5) entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel aus den Bereichen des Schul-, Bau- oder Asylrechts.
G2b

Das Hamburgische Verfassungsgericht

Illustration: Frontansicht des im Stil der Neorenaissance erbauten Hamburger Verfassungsgerichts. Das Gebäude wirkt monumental. Über dem architektonisch betonten Eingangsbereich in der Mitte des Gebäudes erhebt sich eine Kuppel.

Neben den fünf Gerichtsbarkeiten und ihren Gerichten gibt es noch das Hamburgische Verfassungsgericht. Dieses stellt nicht die höchste Ebene dar, sondern ist ein Verfassungsorgan, wie die Hamburgische Bürgerschaft und der Senat. Es urteilt unter anderem bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Verfassungsorganen, also zwischen Bürgerschaft und Senat. Zudem ist es für Beschwerden in Bezug auf die Gültigkeit von Wahlen und die Durchführung von Volksentscheiden zuständig.

G2c

Der Internationale Seegerichtshof

Illustration des Gebäudes des Internationalen Seegerichtshofs. Die Illustration zeigt das Gebäude aus der Vogelperspektive. Der moderne Gebäudekomplex hat in seinem Zentrum ein zylinderförmiges Gebäude, von dem die anderen Gebäudeteile abgehen. Auffällig ist, dass zwei Gebäudeteile bogenförmig verlaufen. Diese Gebäudeteile rahmen ein älteres Gebäude mit 3 Stockwerken im Vordergrund ein, sind mit diesem aber nicht verbunden.

Hamburg ist zudem Sitz des Internationalen Seegerichtshofs. Dieser hat mit den Gerichten in Hamburg bzw. der Bundesrepublik Deutschland nichts zu tun, sondern ist durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen entstanden. Er entscheidet bei Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens, beispielsweise dann, wenn eine Reederei aus einem Staat die Freigabe eines Schiffes fordert, das wegen des Vorwurfs der illegalen Fischerei von einem anderen Staat festgehalten wird.

G2d

Fälle, über die Gerichte zu entscheiden haben

Ein Gesetz ist eine vom Rechtsetzungsorgan des Staates (in der Regel Parlamente, z. B. die Hamburgische Bürgerschaft) erlassene, rechtlich verbindliche Vorschrift, die ein Verbot, ein Gebot oder eine Erlaubnis beinhaltet. Gesetze geben vor, wie man sich in einer Gesellschaft verhalten soll. Die Menschen einer Gesellschaft können sich auf Gesetze berufen und werden durch sie geschützt. Gesetze regeln also das Zusammenleben in einer Gesellschaft.

Illustration 1: Portrait eines älteren Mannes (circa 70 Jahre) mit kurzen grauen Haaren.

1.

Herr Meier im Stadtteil Langenhorn fühlt sich durch seinen Nachbarn in seiner Nachtruhe gestört, weil dieser auf seiner Terrasse laut Musik hört.

Illustration 2: Portrait einer 40-jährigen Frau mit blonden kurzen Haaren.

2.

Frau Schaller arbeitet als Kassiererin in einem Supermarkt in Alsterdorf. Ihr wurde von ihrem Arbeitgeber gekündigt, da sie sich zwei Leergut-Bons, die Kunden liegen gelassen hatten, selbst ausgezahlt hat.

Illustration 3: Portrait eines Jugendlichen (circa 18 Jahre) mit kurzen lockigen schwarzen Haaren.

3.

Ibrahim ist mit seiner Familie aus Syrien geflüchtet. Der Asylantrag der Familie wurde abgelehnt, was die Familie nicht nachvollziehen kann.

Illustration 4: Portrait eines circa 50-jährigen Mannes im grauen Anzug. Seine hellbraunen Haare sind seitlich gescheitelt. Er trägt eine Brille mit dünnem Rand.

4.

Herr Sas soll laut Steuerbescheid des Finanzamts Hamburg-Nord 5000 Euro nachzahlen. Er hält die Nachzahlung für unberechtigt und möchte sich dagegen wehren.

Illustration 5: Portrait eines Fußballspielers mit dunkelblondem, nach hinten gekämmtem, vollem Haar. Er trägt ein Trikot.

5.

Der Fußballspieler Klaus Flake ist von der Hamburger Polizei zum wiederholten Mal beim Autofahren ohne Führerschein angehalten worden. Er soll nun bestraft werden.

Illustration 6: Portrait einer circa 40-jährigen Frau mit glatten braunen Haaren.

6.

Frau Clausen wurde vom Bezirksamt verwehrt, ihr Haus in Bahrenfeld um einen Anbau zu erweitern. Sie will gegen die Entscheidung vorgehen.

Illustration 7: Portrait einer circa 50-jährigen Frau mit welligem, rotbraunem, kinnlangem Haar.

7.

Frau Petersen ist Bürgergeld-Empfängerin und erhält von ihrem Vermieter eine Nachforderung für Heizkosten. Die Agentur für Arbeit will den Betrag nicht bezahlen. Frau Petersen ist jedoch der Ansicht, dass sie das müsse.

Illustration 8: Portrait einer circa 30-jährigen Frau mit langen schwarzen Haaren.

8.

Frau Ying wird arbeitslos und soll 850 Euro Arbeitslosengeld I bekommen. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die Höhe falsch berechnet wurde.

Illustration 9: Wappen des Hamburger Senats.

9.

Der Senat, d. h. die Regierung Hamburgs, hat beschlossen, in Harburg eine Flüchtlingsunterkunft zu bauen. Anwohner wollen dagegen klagen.

Teil 4: Ein Fall aus der Schule

Was vorgefallen ist und welche Rolle Eric dabei spielt, lest ihr im Modul G1. Welche Erziehungsmaßnahmen die Klassenkonferenz beschlossen hat, erfahrt ihr in Modul G2.

Erics Eltern sind mit allen beschlossenen Erziehungsmaßnahmen der Klassenkonferenz einverstanden, empfinden den Ausschluss vom Unterricht jedoch als unverhältnismäßig hart, da sich Eric bisher nichts hat zuschulden kommen lassen. Sie entscheiden sich deshalb, gegen den Beschluss der Klassenkonferenz zu klagen.

Illustration: Eckansicht des Gebäudes des „Haus der Gerichte in Hamburg“. Auffällig ist ein gläserner, keilförmiger Vorbau, der bis zum 4 Stock reicht, und in dessen unterem Bereich sich der Eingang in das Gebäude befindet.

Das Haus der Gerichte in Hamburg

Da eine Entscheidung der Klassenkonferenz als ein Akt der Hamburger Verwaltung gilt, ist die Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg einzureichen (siehe auch G2a).

G2e

So wie im Fernsehen? Ein Blick in das Verwaltungsgericht Hamburg

Fotografie des kleinen Sitzungsaals im Verwaltungsgericht Hamburg. In der Mitte des Raumes steht ein großer Besprechungstisch an dem drei Personen sitzen. Am Kopfende sitzt eine dunkel gekleidete Frau mittleren Alters. An der einen Längsseite des Tisches sitzt ein Mann mittleren Alters. Er trägt ein weißes Hemd. Ihm gegenüber sitzt eine jüngere Frau in einem roten Kleid.

Der kleine Sitzungssaal

Die Schülerinnen und Schüler der 9b haben festgestellt, dass sie Gerichte nur aus amerikanischen Serien kennen. Aber stimmt dieses Bild mit der deutschen Realität überein? Die PGW-Lehrerin hat daraufhin mit dem Verwaltungsgericht einen Besichtigungstermin ausgemacht. Keine zwei Wochen später steht die Klasse vor der modernen Fassade des Gerichtsgebäudes am Lübeckertordamm: „So habe ich mir das Gerichtsgebäude nicht vorgestellt, eher prunkvoller“, meint Lisa und schaut am Gebäude hinauf. „Das war früher auch so“, geht Herr Schönberg, Richter des Verwaltungsgerichts Hamburg, auf Lisas Kommentar ein. „Früher sollten Gerichtsgebäude die Macht der Gerichte, über Fragen des Rechts zu urteilen, ausdrücken. Die Gerichtsgebäude aus der Kaiserzeit am Sievekingplatz sind noch nach dieser Vorstellung gebaut worden. Heute ist es uns wichtiger, dass wir mit den Gebäuden ausdrücken, dass wir ein Teil der Gesellschaft sind und unsere Gebäude so aussehen wie andere Gebäude in der Stadt auch.“

Auf dem Weg ins Gebäude beginnt Herr Schönberg über das Haus der Gerichte zu erzählen. „Im Haus der Gerichte haben ganz unterschiedliche Gerichte ihren Sitz: das Amtsgericht Hamburg-St. Georg mit seiner Zuständigkeit für Zivil- und Strafverfahren, das Verwaltungsgericht, dem ich angehöre, das Oberverwaltungsgericht und das Finanzgericht. Das Verwaltungsgericht hat 2023 6.132 Verfahren entschieden. Das ist viel Arbeit für die 20 allgemeinen Kammern und fünf Fachkammern und für die knapp über 70 Richterinnen und Richter. Das Verwaltungsgericht entscheidet über alle Streitigkeiten zwischen der Bürgerin bzw. dem Bürger und dem Staat. Es geht in diesen Verfahren etwa um die Zulassung zum Hochschulstudium, die Anfechtung eines Versammlungsverbots, die Entziehung der Fahrerlaubnis, um Asylverfahren, um beamtenrechtliche Streitfälle, wer beispielsweise die Schulleitung eines Gymnasiums übernehmen soll.“

„Also könnte ich“, unterbricht Lucy Herrn Schönberg, „auch dagegen klagen, dass in unserer Nachbarschaft ein großer Möbelmarkt entstehen soll?“ „Ja, du beziehungsweise deine Eltern müssten dann die Baugenehmigung zur Errichtung dieses Möbelhauses gerichtlich anfechten. Das Verwaltungsgericht würde dann prüfen, ob ihr durch dieses Bauvorhaben in euren Nachbarschaftsrechten verletzt werdet.“

„Und das Oberverwaltungsgericht – ist das für die ganz schwierigen Fälle zuständig, also etwa für Schwerverbrecherinnen und Schwerverbrecher?“, fragt Anna Herrn Schönberg. Dieser erwidert lachend: „Nein, damit hat es nichts zu tun; das machen die Strafgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Oberverwaltungsgericht ist Rechtsmittelgericht, es steht über dem Verwaltungsgericht und entscheidet über Berufungen gegen verwaltungsgerichtliche Urteile. D. h., es wird überprüft, ob ein Urteil korrekt zustande kam oder gegebenenfalls Beweise neu betrachtet werden müssen. Dann könnte das Oberverwaltungsgericht eine Neuverhandlung des Falls anordnen. Nun kommt aber, ich zeige euch mal die Sitzungssäle im Haus der Gerichte.“

Angekommen im dritten Stock, öffnet Herr Schönberg die Tür zum großen Sitzungssaal. „Hier finden unsere Kammersitzungen mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern statt. Diese sitzen dann auf den Stühlen mit den hohen Lehnen. Wenn die Richterinnen und Richter reinkommen, bei der Vereidigung von Zeuginnen und Zeugen und bei der Verkündung des Urteils erheben sich alle von ihren Plätzen. An den vorderen Tischen sitzen Klägerin bzw. Kläger und die bzw. der Beklagte sowie eine Protokollführung“. Paula schaut sich um und wundert sich: „Der Raum ist ganz schön klein und auch sehr modern.“ „Stimmt, aber an einem Fall vor dem Verwaltungsgericht nehmen weniger Menschen teil als an einem Strafprozess. Außerdem: Warum sollte ein Gerichtssaal, in dem moderne Fragen der Verwaltung diskutiert werden, nicht auch modern aussehen? Kommt, ich zeige euch noch einen unserer kleineren Sitzungssäle.“ Die Klasse betritt einen weiteren Raum. „Hier finden kleinere Verfahren statt. Die Richterin oder der Richter sitzt dann mit allen Beteiligten an diesem runden Tisch. So gleicht die Verhandlung eher einem Gespräch. In diesem soll eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits erzielt werden. So, ich hoffe, ihr habt nun einen guten ersten Eindruck von einem Hamburger Gericht bekommen. Noch Fragen?“

Fotografie des großen Sitzungssaals. Im Hintergrund sitzen in einer Reihe Richterinnen und Richter. Dieser Bereich des Fotos ist unscharf. Vorne rechts im Anschnitt sieht man die Rückenansicht eines jungen Mannes. Er schaut in Richtung der Richterinnen und Richter. Dieser Bereich des Fotos ist scharf.

Der große Sitzungssaal im 3. Stock

  • Rechtsmittel

    Rechtsmittel dienen der Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch eine höhere Instanz. Zu unterscheiden sind die Berufung und die Revision. Berufung nennt man die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht. Demgegenüber meint Revision die Überprüfung nur in rechtlicher Hinsicht, was zum Beispiel bedeutet, dass keine Zeugen mehr vernommen werden.

  • Vereidigung

    Bei einer Vereidigung leistet eine Person (z. B. eine Zeugin oder ein Sachverständiger) zur Bekräftigung der Aussage vor Gericht einen Eid und schwört damit, die Wahrheit zu sagen. Wenn später herauskommt, dass eine vereidigte Person nicht die Wahrheit gesagt hat, kann sie höher bestraft werden als ohne eine vorangegangene Vereidigung. Ob jemand vor Gericht vereidigt wird, entscheidet die Richterin bzw. der Richter.

Aufgaben

1Lies, welche Strafe in Teil 3 von „Ein Fall aus der Schule“ beschlossen wurde. Schreibe anschließend in die entsprechenden Schreibfelder, was zu Ordnungsmaßnahmen im Text steht, und von welchen Erziehungsmaßnahmen dort die Rede ist. Nenne jeweils ein Beispiel.

2Arbeitet heraus, was unter den Gerichten jeweils zu verstehen ist (G2a). Bearbeitet hierfür eine der folgenden Aufgaben:

a. Teilt euch in Gruppen auf. Jede Gruppe erstellt ein Lernplakat zu der zugeteilten Gerichtsbarkeit. Recherchiert hierfür im Internet weitere Informationen.

b. Teilt euch in Gruppen auf. Jede Gruppe hält einen Kurzvortrag zu der zugeteilten Gerichtsbarkeit. Recherchiert hierfür im Internet weitere Informationen.

c. Trage in das Textfeld die 5 Gerichtsbarkeiten zusammen mit ihren jeweiligen Aufgaben ein.

d. Entwirf einen Lexikonartikel mit der Überschrift „Die fünf Gerichtsbarkeiten in Hamburg“.

3Tragt in die Textfelder ein, welche Gerichtsbarkeit für die Fälle in G2d jeweils zuständig sind.

4 Lest gemeinsam, wie es in Teil 4 von „Ein Fall aus der Schule“ weitergeht.

a. Stellt euch vor, ihr seid Erics Eltern und geht zum Anwalt, dem ihr erklärt, dass ihr mit der Entscheidung nicht einverstanden seid. Verfasst einen Dialog zu dem Gespräch oder ein szenisches Spiel, das ihr in der Klasse nachspielt.

b. Diskutiert, ob ihr die Entscheidung der Eltern nachvollziehen könnt.

5 Erkläre, was unter dem Verwaltungsgericht Hamburg zu verstehen ist und wie es arbeitet (G2e). Bearbeitet hierfür eine der folgenden Aufgaben:

a. Kopiere die wichtigsten Informationen aus dem Text in das Textfeld.

b. Teile den Text in Sinnabschnitte ein und gib diesen jeweils Überschriften.

c. Schildere in eigenen Worten, was du aufgrund der Lektüre zum Thema Verwaltungsgericht gelernt hast.

d. Stellt die Führung durch das Gericht in der Klasse nach.

e. Zeichne eine Skizze der Führung mit mindestens 4 Stationen.

f. Erstelle ein Lernplakat zum Verwaltungsgericht.

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