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Welche Aufgaben hat unser Parlament ?

#Bürgerschaft#Kontrolle#Haushalt#Kleine Anfrage#Ausschuss#Fraktionen#Ältestenrat#Gremien
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Die Aufgaben der Hamburgischen Bürgerschaft

Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland, als Stadt jedoch zugleich auch eine Gemeinde. Deshalb ist die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur das Landesparlament, sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Sie verabschiedet nicht nur Landesgesetze – z. B. zum Themenbereich der Polizei – und beschließt den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern beschäftigt sich auch mit lokalen Themen wie Förderung von Kindertagesstätten oder der Ausstattung von Schulen.

Innerhalb von drei Wochen nach einer Bürgerschaftswahl kommen die neu gewählten Abgeordneten zum ersten Mal zusammen. Jede und jeder Abgeordnete hat einen festen Platz in der Bürgerschaft. Die Fraktionen sitzen in der Bürgerschaft zusammen.

Bei der ersten Sitzung wird das Präsidium der Bürgerschaft gewählt. An dessen Spitze steht die Präsidentin bzw. der Präsident der Bürgerschaft als ein Mitglied der stärksten im Parlament vertretenen Fraktion.

Daneben werden vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten von der Bürgerschaft gewählt. Anschließend – meist in einer weiteren Sitzung – wählt die Bürgerschaft die Erste Bürgermeisterin bzw. den Ersten Bürgermeister in geheimer Wahl mit der Mehrheit der gewählten Abgeordneten. Sofern keine Fraktion über die Mehrheit verfügt, muss sich vorher bereits eine Koalition gebildet haben. Die Bürgermeisterkandidatin bzw. der Bürgermeisterkandidat ist in der Regel Mitglied der Fraktion, die bei der Wahl die meisten Stimmen erreicht hat. Nach der Wahl und der Vereidigung beruft diese bzw. dieser die weiteren Mitglieder des Senats, die von der Bürgerschaft bei einer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten als Gruppe bestätigt werden müssen. Solange die Mitglieder des Senates im Amt sind, gehören sie nicht mehr der Bürgerschaft an – ihre Abgeordnetenmandate ruhen.

Illustration: Jemand wirft einen Zettel in eine Wahlurne. Das Gesicht der Person, die den Wahlzettel einwirft, ist nicht zu erkennen. Die Zeichnung endet oben im Halsbereich der Person.

  • Bildunterschrift

    Wenn die Bürgerschaftsabgeordneten bestimmte Ämter durch Wahlen besetzen, erfolgt die Stimmabgabe während der Plenarsitzungen nicht per Handzeichen sondern in Wahlkabinen. Die Stimmzettel werfen die Abgeordneten anschließend in eine Wahlurne.

Zu den herausgehobenen Wahlen der Abgeordneten gehören auch die Wahl des Präsidiums der Hamburgischen Bürgerschaft, die Wahl der Mitglieder des Rechnungshofes sowie die Wahl der bzw. des Datenschutzbeauftragten. Neben dem Senat, der Hamburger Regierung, und dem Hamburgischen Verfassungsgericht ist die Bürgerschaft eines der drei Hamburger Verfassungsorgane, jedoch das einzige, dessen Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden. Dieser hohe Grad an Legitimität, also Rechtmäßigkeit, zeigt sich darin, dass die Mitglieder der weiteren Verfassungsorgane (z. B. Erster Bürgermeister; Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts) von der Bürgerschaft gewählt bzw. im Fall der Senatorinnen und Senatoren bestätigt werden.

Eine weitere wesentliche Aufgabe der Bürgerschaft ist die Gesetzgebung. Von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Gesetze gelten für alle Hamburgerinnen und Hamburger.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Bürgerschaft ist die Beschlussfassung über den Hamburger Haushalt, d. h. über die Verwendung von Geldern. Der Haushaltsentwurf wird der Bürgerschaft vom Senat vorgelegt. Die Bürgerschaft prüft den Entwurf und kann auch Änderungen vornehmen. Anschließend beschließt sie den Haushalt mit der Mehrheit der Stimmen. Nur die Bürgerschaft kann darüber bestimmen, wofür der Senat Geld ausgeben darf. Dieses Recht wird deshalb auch als „Königsrecht“ des Parlaments bezeichnet.

Die Bürgerschaft kontrolliert zudem die Regierung. Hierfür stehen ihr verschiedene Kontrollinstrumente zur Verfügung: Alle Abgeordneten können in öffentlichen Angelegenheiten eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat stellen, die binnen acht Tagen schriftlich beantwortet werden muss. Sowohl die Frage als auch die Antwort werden veröffentlicht.

Daneben gibt es auch schriftliche Große Anfragen, für die sich mindestens fünf Abgeordnete zusammentun müssen. Zur Beantwortung hat der Senat vier Wochen Zeit. Große Anfragen kommen regelmäßig auf die Tagesordnung einer Sitzung der Bürgerschaft, um eventuell darüber zu debattieren, und können zur weiteren Bearbeitung an einen Ausschuss überwiesen werden. Die Fragen und Antworten werden ebenfalls veröffentlicht. Sofern sich ein Fünftel der Abgeordneten zusammentut, können diese den Senat auffordern, ihnen Akten zu einem bestimmten Thema vorzulegen. Stellt ein Fünftel der Abgeordneten den Antrag, zu einem Thema einen sogenannten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, muss die Bürgerschaft dies tun. Auf diese Weise können einzelne Probleme oder Missstände intensiv untersucht und somit öffentlich gemacht werden.

Schriftliche Kleine Anfrage: 

Ein Abgeordneter fragt den Senat, wie die plattdeutsche Sprache in Hamburg und an Hamburger Schulen gefördert wird.

• Drucksache 22/14592

Große Anfrage 

Eine Gruppe von Abgeordneten befragt den Senat zu Baumaßnahmen an Hamburger Schulen.

• Drucksache 22/13328

Akteneinsicht 

Eine Gruppe von Abgeordneten will klären, welche Gutachten und Studien dem Senat zur Köhlbrandquerung vorliegen und beantragt hierzu Akteneinsicht.

• Drucksache 22/12938


Parlamentarischer Untersuchungsausschuss:

Die Bürgerschaft hat beschlossen, einen Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex Steuergeldaffäre einzusetzen.

• Drucksachen 22/1762 und 22/1924

  • Bezirksversammlungen

    Die Bürgerschaft ist nicht für alle Themen in der Stadt zuständig: Alle fünf Jahre werden von den Hamburgerinnen und Hamburgern Bezirksversammlungen gewählt. Während die Bürgerschaft ein echtes Parlament ist, also eine gewählte Volksvertretung, die Gesetze beschließen kann, sind Bezirksversammlungen direkt gewählte Versammlungen, die die Verwaltung der Stadt Hamburg in ihrem jeweiligen Bezirk durch Debatten und Beschlüsse mitgestalten. Bezirksversammlungen entscheiden über Themen wie die Ausstattung von Jugendzentren, Bebauungspläne, die Gestaltung von Sportplätzen, die Sanierung einzelner öffentlicher Gebäude im Bezirk oder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen etc. Sie sind dabei aber an die Regeln und finanziellen Spielräume gebunden, die die Bürgerschaft festgelegt hat. Zudem kann der Senat als Regierung und damit Organisator der gesamten Verwaltung der Stadt Themen „an sich ziehen“, also den Bezirksversammlungen damit (weg)nehmen.

    Begriff direkt im Glossar anzeigen

Aufgaben

1Arbeitet mithilfe vom Text heraus, wie die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters abläuft.

Schaut euch eine Wahl in der Mediathek an (z. B. in der Sitzung vom 10. Juni 2020).

2 Ein Parlament hat viele Aufgaben. Lest in Vierergruppen gemeinsam den Text.

  1. Notiert stichpunktartig, welche Aufgaben der Bürgerschaft in dem Text genannt wurden.
  2. Jedes Gruppenmitglied schaut sich nun eines der Kontrollinstrumente genauer an.
  3. Stellt euch anschließend gegenseitig die Kontrollinstrumente vor. Nutzt hierfür auch die Beispiele auf den Post-its.
  4. Erstellt nun gemeinsam ein Informationsplakat zu den Aufgaben der Bürgerschaft.

3Mit welchen Themen haben sich Parlamentarische Untersuchungsausschüsse der Bürgerschaft beschäftigt? Recherchiere fünf Beispiele.

4Recherchiere aus dem vergangenen Monat drei Große oder Kleine Anfragen. Nutze hierfür die Parlamentsdatenbank der Bürgerschaft. Erkläre, warum du eine von diesen Anfragen wichtig oder nicht wichtig findest.

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