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Wie kommen Abgeordnete in die Bürgerschaft?

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Repräsentation als demokratisches Prinzip für die Bürgerschaft

Ein Mann mittleren Alters mit Vollbart und Brille, gekleidet mit einem weißen Hemd und einem blauen Anzug, steht an einem Rednerpult mit Mikrophon. Der Mann spricht. Über ihm ist eine Gedankenblase. In dieser sieht man Personen unterschiedlichsten Geschlechts und Alters.

In einer Demokratie (griechisch für Volksherrschaft) gehen Gesetze, d. h. die Regeln des Zusammenlebens, stets von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt oder des Landes aus. Dies gilt auch für Hamburg. Die Bevölkerung wählt – allgemein, gleich, frei, unmittelbar und geheim – Abgeordnete. Diese vertreten, anders ausgedrückt „repräsentieren“, die Interessen der Bevölkerung im Parlament. Bürgerschaftsabgeordnete treffen verbindliche Entscheidungen, die für die gesamte Bevölkerung der Stadt gelten. Die Abgeordneten müssen sich deshalb mit den unterschiedlichen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner auseinandersetzen. Sie sind für alle da, nicht nur für ihre Wählerinnen und Wähler. Sind diese mit ihrer Arbeit unzufrieden, dann kann es sein, dass die Abgeordneten nicht wiedergewählt werden.

Es gibt Vor- und Nachteile dieses Prinzips:

VORTEILE

Ein Vorteil ist es, dass Entscheidungen schneller getroffen werden können, wenn nicht alle Bürgerinnen und Bürger, sondern nur eine bestimmte Anzahl von Repräsentantinnen und Repräsentanten beraten und abstimmen. Abgeordnete können sich auch intensiver mit politischen Problemen beschäftigen und so nach Lösungen suchen – sie werden Expertinnen und Experten. Hamburger Abgeordnete haben darüber hinaus die Möglichkeit, jenseits der Parlamentsarbeit weiter einem Beruf nachzugehen. Die Organisation der Bürgerschaft als Teilzeitparlament sorgt so für intensiveren Kontakt zum Alltag der Bürgerinnen und Bürger als anderswo.

NACHTEILE

Es gibt aber auch Nachteile bzw. Gefahren dieses Modells: Abgeordnete können von Interessengruppen beeinflusst werden und so Entscheidungen treffen, die nur wenigen nützen – weil bestimmte Gruppen in der Öffentlichkeit lauter oder massiver auftreten oder weil in den Medien umfangreich und positiv über sie berichtet wird. Oftmals wird auch kritisiert, dass die Bürgerinnen und Bürger nach der Wahl keinen Einfluss auf einzelne wichtige Entscheidungen haben.

In Hamburg wurde das Prinzip der Repräsentation um das Prinzip der direkten Demokratie bzw. der Volksabstimmungen ergänzt. Wenn sich also viele Bürgerinnen und Bürger engagieren, Unterschriften sammeln etc. – dafür gibt es genaue Regeln –, müssen die Abgeordneten Themen erneut besprechen oder sich sogar an konkrete Entscheidungen des Volkes halten.

  • Abgeordnete

    Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden von den Wahlberechtigten Hamburgs in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreterinnen und Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger Hamburgs. An Aufträge und Weisungen nicht gebunden, entscheiden sie nach ihrer freien Überzeugung. Dieser Freiheit der Abgeordneten steht die Fraktionsdisziplin gegenüber – die Absicht einer Fraktion, nach außen geschlossen auftreten zu wollen, eine klare Position zu vertreten. Schließlich ist man bei der Wahl mit bestimmten Standpunkten angetreten.

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Wie kommen die Repräsentantinnen und Repräsentanten in die Bürgerschaft?

Comic Bild 1: Zwei Jugendliche, ein Junge und ein Mädchen gehen nebeneinander über eine Brücke in der Hamburger Speicherstadt. Beide tragen Rucksäcke. Ihre Köpfe sind einander zugewandt. (Den Text aus den Sprechblasen findest du am Ende der Bildstrecke.)

Comic Bild 2: Die Jugendlichen sind immer noch auf der Brücke und unterhalten sich. Das Mädchen (Caro) hebt erklärend den Zeigefinger. (Den Text aus den Sprechblasen findest du am Ende der Bildstrecke.)

Comic Bild 3: Die beiden Jugendlichen gehen immer noch nebeneinander durch die Speicherstadt. Sie gehen über eine alte genietete Metallbrücke. Man sieht sie schräg von hinten. Ihre Köpfe sind einander zugewandt. Sie unterhalten sich. (Den Text aus den Sprechblasen findest du am Ende der Bildstrecke.)

Comic Bild 4: Die beiden Jugendlichen gehen immer noch auf der Metallbrücke in der Speicherstadt. Fahrräder sind an das Geländer angeschlossen. Man sieht die beiden kleiner dargestellt am rechten Bildrand. Im Hintergrund befinden sich Häuser und Speicher. (Den Text aus den Sprechblasen findest du am Ende der Bildstrecke.)

  • Texte in den Sprechblasen

    Junge: Sag mal, Caro, ich bin am Wochenende mit meiner Familie bei einer Führung im Rathaus gewesen. Dort wurde uns erzählt, dass in der Bürgerschaft Abgeordnete politische Entscheidungen treffen. Da das eine sehr wichtige Aufgabe ist, habe ich mich gefragt, wer eigentlich darüber entscheidet, welche Personen Abgeordnete sein dürfen.

    Mädchen (Caro): Die genauen Regeln und Verfahren legen die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und das Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft fest. Dort steht, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, also von den Hamburgerinnen und Hamburgern.

    Junge: Und wie genau kann ich mir das vorstellen?

    Mädchen (Caro): Dies geschieht, indem die Hamburgerinnen und Hamburger bei Wahlen zur Bürgerschaft die Abgeordneten, also Volksvertreterinnen und Volksvertreter, wählen. Sie entscheiden auf diese Weise, welche Personen in der Bürgerschaft sitzen und wer ihre Interessen in der Bürgerschaft wahrnimmt. Die Abgeordneten kommen aus ganz Hamburg, das in Wahlkreise eingeteilt ist. Schau dir mal die Stimmzettel an! Diese bekommen alle Wahlberechtigten ausgehändigt, und auf ihnen kreuzen sie dann an, wer sie im Parlament vertreten soll. Bürgerschaftswahlen finden alle fünf Jahre an einem Sonntag statt.

    Junge: Wer darf denn wählen? Auch Kinder und mein Nachbar Suat?

    Mädchen (Caro): Bei den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft dürfen Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz in Hamburg haben, an den Wahlen teilnehmen, d. h., sie besitzen das aktive Wahlrecht. Kinder dürfen also nicht an den Wahlen teilnehmen. Außerdem müssen die Wahlberechtigten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

    Junge: Und wie läuft die Wahl dann ab? Geht da jemand rum und führt eine Strichliste?

    Mädchen (Caro): Nein, dann wäre es ja keine geheime Wahl mehr. Die Wahlberechtigten bekommen einige Wochen vor der Bürgerschaftswahl eine Wahlbenachrichtigung nach Hause geschickt. Mit dieser können sie Briefwahl beantragen oder z. B. in einem der Bezirksämter vor dem eigentlichen Wahltermin wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis geht man am Wahltag zum eigenen Wahllokal und bekommt dort die Stimmzettel ausgehändigt. Auf diesen befinden sich die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Parteien, die gewählt werden können. Die Wählerinnen und Wähler gehen dann alleine in eine Wahlkabine und kreuzen dort geheim an, wer für sie im Parlament sitzen soll.

    Junge: Caro, du weißt wirklich schon viel. Doch eine Frage habe ich noch: Wenn ich jetzt selbst Abgeordneter werden will, wie komme ich auf diese Liste?

    Mädchen (Caro): Grundsätzlich können sich alle, die einen ständigen Wohnsitz in Hamburg haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl aufstellen lassen, d. h., diese Personen besitzen das passive Wahlrecht, sie dürfen gewählt werden. Die Parteien stellen ihre Kandidierenden auf. Es können auch parteilose Wählergemeinschaften sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber bei der Bürgerschaftswahl antreten.

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Zehn Stimmen – Landesliste und Wahlkreisliste

Als Mai-Lin das erste Mal wählen durfte, war sie überrascht, als sie erfuhr, dass sie insgesamt zehn Stimmen auf zwei Listen verteilen durfte. Da sie nichts falsch machen wollte, schrieb sie an eine der derzeitigen Abgeordneten ihres Wahlkreises, Marie Vehse, eine E-Mail und fragte sie, ob sie ihr erklären könne, wie genau man in Hamburg wählt. Als Antwort bekam sie folgende E-Mail:

Von: Marie Vehse
An: Mai-Lin
Betreff: Wie wählt man in Hamburg?

Liebe Mai-Lin,
vielen Dank für Deine E-Mail. Ich finde es toll, dass Du zur Wahl gehen möchtest und Dich vorher genau informierst. Zehn Stimmen hören sich erst mal kompliziert an, aber so schwer ist das gar nicht.

Du bekommst im Wahllokal zwei Stimmzettel: einen für die Wahlkreisliste und einen für die Landesliste. Auf beiden kannst Du jeweils fünf Stimmen abgeben bzw. Kreuze machen. Wichtig ist, dass Du auf keinem Stimmzettel mehr als fünf Kreuze machst, sonst sind Deine Stimmen ungültig. Du kannst alle fünf Stimmen verteilen, wie Du möchtest. Es ist ganz alleine Deine Entscheidung.

Wenn Du Deine fünf Stimmen nur einer Partei oder nur einer Person gibst, nennen wir das Kumulieren. Teilst Du die Stimmen auf, wird das als Panaschieren bezeichnet.

Zwei Ausschnitte aus einem Wahlzettel nebeneinander. Der erste Ausschnitt links ist eine Tabelle mit zwei Spalten. Im Kopfbalken über den Spalten steht „A-PARTEI“. In der ersten Zeile steht in der rechten Spalte „Gesamtliste“. Dahinter befinden sich fünf Felder zum Ankreuzen. Alle Felder sind angekreuzt. Die drei Zeilen darunter sind vorne mit 1, 2 und 3 nummeriert. In jeder Zeile steht in der linken Spalte jeweils „Kandidat(in)“ und in der rechten Spalte befinden sich jeweils fünf Felder zum Ankreuzen. Keines der Felder ist angekreuzt. Der zweite Ausschnitt aus einem Wahlzettel ist vom Aufbau her identisch mit dem ersten Ausschnitt. Nur ist hier hinter „Gesamtliste“ keines der fünf Felder angekreuzt. Hinter Kandidat(in) 1 sind zwei Felder angekreuzt. Hinter Kandidat(in) 2 ist ein Feld angekreuzt. Hinter Kandidat(in) 3 sind zwei Felder angekreuzt.

Der gelbe Stimmzettel ist für die Landeslisten – er ist in ganz Hamburg für alle gleich. Auf diesem Stimmzettel kannst Du Deine Stimmen entweder der Gesamtliste einer Partei oder einzelnen kandidierenden Personen geben. Kreuzt Du die Gesamtliste an, so bist Du mit der Reihenfolge der Kandidierenden einverstanden, für die sich die Partei entschieden hat und die Du auf dem Stimmzettel siehst.

Auf den roten Wahlkreislisten wählst Du Kandidatinnen und Kandidaten aus Deinem Wahlkreis. Deshalb stehen in jedem der Hamburger Wahlkreise unterschiedliche Personen auf den Stimmzetteln. Auf diesem Stimmzettel kannst Du Deine fünf Stimmen nur an Kandidatinnen und Kandidaten geben. Eine Gesamtliste kann nicht angekreuzt werden. So, Mai-Lin, wie gesagt, toll, dass Du gefragt hast, wie das Ankreuzen funktioniert, da das Wählen ganz wichtig ist! Es geht um diejenigen, die uns alle als Abgeordnete in der Bürgerschaft vertreten! Wenn Du weitere Fragen rund um die Bürgerschaft hast, kannst Du Dich gern immer bei mir melden.

Deine Marie Vehse

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Meine Wahlentscheidung – mit einer oder mit mehreren Stimmen?

In Hamburg dürfen die Wahlberechtigten bei der Bürgerschaftswahl ihre Stimmen kumulieren und panaschieren.

Andernorts gibt es Wahlen, bei der die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme haben, sodass die Parteien in einem Auswahlverfahren vor der Wahl entscheiden, in welcher Reihenfolge die Kandidierenden in das Parlament einziehen.

Gegner des Systems des Anhäufens und Verteilens argumentieren, dass eine Wahl, bei der man nur ein Kreuz macht, einfacher sei. Sie sagen zudem, Parteien könnten bei diesem System keine bestimmten Expertinnen und Experten auf aussichtsreiche Listenplätze setzen.

Befürwortende hingegen sagen, dass die Wählerinnen und Wähler beim Kumulieren und Panaschieren zwar stärker gefordert seien, sich jedoch mit den zu wählenden Personen und deren Positionen intensiver auseinandersetzen und die Zusammensetzung des Parlaments aktiver mitgestalten könnten, statt nur die von Parteien festgelegten Listen zu wählen. Durch die intensivere Auseinandersetzung entstehe ein besseres Verständnis von Politik, und es sei keinesfalls sicher, dass die Parteien die besten Kandidatinnen und Kandidaten auf die aussichtsreichsten Listenplätze setzten. Beim Kumulieren und Panaschieren können auch Abgeordnete auf hinteren Listenplätzen gewählt werden.

Aufgaben

1Stellt euch vor, ihr möchtet in eurer Schule den Pausenbereich neu gestalten und könnt Farbe, Bildmotive, Möbel usw. hierfür selbst auswählen. Diskutiert, ob ihr euch dafür entscheiden würdet, dass

2Arbeite aus dem Text P2a heraus, was unter Repräsentation zu verstehen ist. Gehe dabei auch auf die Vor- und Nachteile ein und verwende das Schaubild „Kreislauf der Repräsentation“ unter www.hamburgwaehlt.de.

3Diskutiert in der Klasse, wie ihr das Prinzip der Repräsentation bewertet.

4 Lies noch einmal die E-Mail (P2c). Versetze dich in die Lage von Mai-Lin. Wie hättest du die E-Mail an Frau Vehse geschrieben? Verfasse eine E-Mail mit konkreten Fragen an die Abgeordnete.

5Frau Vehse hat es genau erklärt. Doch könnt ihr jetzt auch wählen? Stellt in eurer Klasse eine Wahl nach, in der ihr auch zehn Kreuze machen dürft. Nutzt hierfür die Musterwahlzettel als Vorlage (PDF Stimmzettel Landeslisten, PDF Stimmzettel Wahlkreislisten).

6Betrachtet das Schaubild „Kreislauf der Repräsentation“ in den weiterführenden Infos unter www.hamburgwaehlt.de und beschreibt mit eigenen Worten, in welchem Verhältnis Bürgerinnen und Bürger zu Repräsentantinnen und Repräsentanten stehen.

7 Erstelle einen Kurzvortrag (oder ein Erklärvideo), in dem du die Begriffe Fraktion, Opposition und Koalition erklärst. Verwende hierfür das Schaubild „Kreislauf der Repräsentation“ und das Glossar in den weiterführenden Infos unter www.hamburgwaehlt.de.

8 Erstelle anhand des Gespräches zwischen Leon und Caro (P2b) ein Bild ( oder ein Quiz für deine Klasse), um das Verfahren dazu, wie die Repräsentantinnen und Repräsentanten in die Bürgerschaft kommen, zu erklären.

9 Erstelle nun selbst ein Gespräch wie in (P2b). Stelle dir dabei vor, dass deine Tante nach Hamburg gezogen ist und nun das erste Mal in Hamburg wählen kann. Um genauer zu verstehen, wie man wählt, stellt sie dir Fragen darüber, was man unter den Begriffen Wahlkreisliste und Parteiliste sowie Kumulieren und Panaschieren versteht. Schreibe sowohl mögliche Fragen als auch Antworten auf der Basis von P2c und P2d auf.

10Erstellt in Gruppen ein Plakat dazu, wie die letzte Bürgerschaftswahl ausgegangen ist, welche Veränderungen es zur Wahl davor gab und wer für euren Wahlkreis aktuell in der Bürgerschaft sitzt. Nutzt hierfür die weiterführenden Informationen und Recherchetipps unter www.hamburgwaehlt.de.

11Kreuze anhäufen, verteilen oder nur ein Kreuz für eine Partei? Beurteilt selbst. Nutzt ­hierfür die Argumente der Befürwortenden sowie Gegnerinnen und Gegner und ergänzt eigene Argumente (siehe P2b bis P2d).

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