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Welche Aufgabe hat die Hamburgische Bürgerschaft?

#Bürgerschaft#Plenarprotokoll#Gesetze#Senat#Wahl#Verfassung#Legislative#Exekutive#Judikative
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Plenarprotokoll

Das Plenarprotokoll dokumentiert den Sitzungsverlauf der Hamburgischen Bürgerschaft wortgetreu und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Abbildung eines Plenarprotokolls. Einige Textstellen im Bild sind gelb markiert und nummeriert. Die Nummern beziehen sich auf die nummerierten Erklärungstexte unter dem Protokoll.

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Jedes Plenarprotokoll, Ausschussprotokoll und jede Drucksache erhalten eine Nummer, welche sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt.

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Plenarprotokoll
Von jeder Bürgerschaftssitzung wird ein Plenarprotokoll erstellt. Das Protokoll in seiner endgültigen Fassung erscheint etwa sechs Wochen nach der jeweiligen Sitzung und wird wie die Drucksachen und Ausschussprotokolle in die Parlamentsdatenbank eingestellt. Videoaufzeichnungen können übrigens bereits am Tag nach der Sitzung in der Mediathek angesehen werden.

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Aktuelle Stunde
Die Aktuelle Stunde findet als Punkt 1 der Tagesordnung statt. Vier Fraktionen können hierzu ein Thema anmelden. Die Dauer der Aussprache soll 75 Minuten nicht überschreiten, wobei die Redezeit des Senats unberücksichtigt bleibt. Die einzelnen Reden der Abgeordneten dürfen nicht länger als fünf Minuten sein. Dies zwingt zu einem knappen Austausch der Argumente. Ist die Gesamtredezeit abgelaufen, werden bis dahin nicht aufgerufene Themen nicht mehr behandelt.

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Seitennummern
Die Plenarprotokolle einer Wahlperiode unterliegen einer fortlaufenden Seitennummerierung. Die Seitenzahlen können deshalb bereits nach einigen Sitzungen drei- oder vierstellig sein.

  • Das Plenarprotokoll als Download

    pdf

    Ladet Euch hier das Protokoll der 65. Sitzung herunter.

  • Drucksachen

    Alle Vorlagen für die Bürgerschaft werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Fraktionen, den Senat und die Presse verteilt. Jede Drucksache erhält eine Nummer, welche sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt, z. B. 22/1. Drucksachen sind z.B. Anträge, Ausschussberichte, Gesetzesentwürfe, Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft, Unterrichtungen der Präsidentin sowie Kleine und Große Anfragen. Ihr findet sie in der Parlamentsdatenbank.

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Warum sich die Hamburgische Bürgerschaft mit dem Wohnungsmarkt auseinandersetzt – Schülerinnen und Schüler befragen eine Bürgerschaftsabgeordnete

Illustration: Fünf Schülerinnen und Schüler stehen im Innenhof des Hamburger Rathaus und befragen die Bürgerschaftsabgeordnete Frau Nedić

Waldek: Hallo, Frau Nedić, in Hamburg ist Wahlkampf. Warum werben viele Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Parteien mit Positionen zum Thema Wohnungsmarkt in Hamburg?

Frau Nedić: Die Hamburgische Bürgerschaft ist das Parlament aller Hamburgerinnen und Hamburger. Sie hat die Aufgabe, Gesetze und Maßnahmen zu beschließen, die das Zusammenleben in Hamburg gestalten. Wenn in Hamburg viele Bürgerinnen und Bürger äußern, dass ihre Mieten sehr hoch sind, sie sich keine zentrale Wohnung in der Stadt leisten können oder es auf eine freie Wohnung hundert Bewerberinnen und Bewerber gibt, dann ist das ein Problem, mit dem sich die Bürgerschaft beschäftigen muss.

Benni: Was kann die Bürgerschaft dagegen tun ?

Frau Nedić: Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten ... Soll man zum Beispiel mehr Wohnungen bauen oder sollen Mieterhöhungen begrenzt werden? Wo soll gebaut werden? Wie verändern Neubauten Stadtteile? Gibt es auch ausreichend Bahn- und Busverbindungen in den Gegenden? Diskutiert wird vor einer Wahl auch die Frage, ob das, was die Abgeordneten bisher zum Thema Wohnungsmarkt beschlossen haben, gut ist oder ob Alternativen besser wären. Gute Entscheidungen zu treffen, ist also gar nicht so einfach. Es hängt davon ab, welche Parteien zusammen eine Mehrheit haben und welche Positionen diese Parteien zum Thema Wohnungsmarkt haben.

Anni: Wie genau wird in der Bürgerschaft entschieden?

Frau Nedić: Vorlagen mit Themen, über die abgestimmt werden soll, können vom Senat, von Abgeordneten oder durch Volksinitiativen in die Bürgerschaft eingebracht werden. In öffentlich tagenden Ausschüssen wird dann über Vorlagen beraten. Hier können auch Expertinnen und Experten zu Wort kommen oder zum Beispiel auch Gutachten vorgelegt werden. In dieser Phase melden sich häufig auch Bürgerinnen und Bürger bei uns und teilen uns ihre Positionen zu einer Vorlage mit. Anschließend wird dann im Plenum abgestimmt. Beschlossene Gesetze werden vom Senat im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und umgesetzt. Übrigens darf nur die Bürgerschaft entscheiden, wofür die Regierung Geld ausgeben darf, denn das Parlament beschließt alle zwei Jahre den Haushalt für Hamburg. Das ist eines der vornehmsten und ältesten Rechte des Parlaments und wird deswegen auch „Königsrecht“ genannt.

Naila: Wie geht es dann weiter?

Frau Nedić: Die Ausführung der Gesetze und Maßnahmen, die die Bürgerschaft beschließt, übernimmt in Hamburg der Senat. Beispielsweise könnte die Bürgerschaft beschließen, dass in einem Stadtteil mehr Sozialwohnungen gebaut werden sollen, dann muss der Senat sich bemühen dies umzusetzen. Der Senat wird von der Bürgerschaft jedoch kontrolliert.

Milo: Auf welche Weise findet diese Kontrolle statt?

Frau Nedić: Zunächst einmal wählt die Bürgerschaft die Erste Bürgermeisterin bzw. den Ersten Bürgermeister und kann sie auch wieder abwählen, wenn sie keine gute Arbeit machen. Zudem bestätigt die Bürgerschaft auch alle Senatorinnen und Senatoren, die die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister vorschlägt. Alle Abgeordneten können Anfragen an den Senat stellen, die dieser beantworten muss. Wenn es zum Beispiel beim Bau von Wohnungen Verzögerungen gibt, können die Abgeordneten Anfragen an den Senat dazu stellen, der dann erklären muss, warum es diese Verzögerungen gibt.

Waldek: Vielen Dank für das Gespräch.

  • Ausschüsse

    Die Bürgerschaft hat Fachausschüsse mit beratungs-und gesetzesvorbereitender Funktion. Die Ausschüsse, in denen sich ein großer Teil der Parlamentsarbeit vollzieht, werden entsprechend dem Verhältnis der Fraktionsstärken besetzt. Dazu kommt als ständiger Ausschuss der Eingabenausschuss. In den Ausschüssen kommen die Expertinnen und Experten der Fraktionen zusammen und beraten über neue Vorschläge, Maßnahmen und Gesetze. Bei den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse sind auch die zuständigen Senats- und Behördenvertretungen anwesend. Sie müssen den Abgeordneten dort Rede und Antwort stehen. Die Bürgerschaft legt zu Beginn einer Legislaturperiode die Zahl der Ausschüsse und ihre Größe fest.

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Die Aufgaben der Hamburgischen Bürgerschaft

Schaubild: Hamburgische Bürgerschaft und Senat. Wahlberechtigte Hamburgerinnen und Hamburger ab 16 wählen alle 5 Jahre die Hamburgische Bürgerschaft. Die Bürgerschaft (das Landesparlament, Legislative: wählt den die Erste Bürgermeisterin / den Ersten Bürgermeister, beschließt den Haushalt („Königsrecht“), beschließt Gesetze und Aufträge an den Senat, z. B. zum Themen­bereich Schulpolitik, kontrolliert die Regierung, den Senat, z. B. Kleine Anfrage zum Stand eines Schulbauprojekts, wählt die Richterinnen und Richter des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Judikative), bestätigt die Senatorinnen und Senatoren des Senats. Die Erste Bürgermeisterin / der Ersten Bürgermeister und 11 Senatoren bilden den Senat. Die Erste Bürgermeisterin / der Ersten Bürgermeister beruft die Senatorinnen und Senatoren.

 

  • Wen können wir wählen?

    In Hamburg gibt es drei Verfassungsorgane, d. h. Einrichtungen, die von der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen sind, um sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen: die Hamburgische Bürgerschaft, den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und das Hamburgische Verfassungsgericht. Die Bürgerschaft ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird. Hier werden die Hamburgerinnen und Hamburger durch aktuell 123 Abgeordnete repräsentiert. Da Hamburg sowohl ein Bundesland als auch eine Kommune ist, nimmt die Bürgerschaft auch Aufgaben wahr, die in den Flächenbundesländern mehrere Kommunalvertretungen wahrnehmen. Die Bürgerschaft entscheidet also über typische Landesthemen wie Schule und Polizei sowie über typische Stadtthemen wie Müllentsorgung und Straßenbau. Die Sitzungen der Bürgerschaft finden öffentlich statt.

  • Wie können wir wählen?

    Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft finden alle fünf Jahre statt. Wählen können alle deutschen Hamburgerinnen und Hamburger ab 16 Jahren und gewählt werden können alle in Hamburg lebenden deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren. Insgesamt haben alle Wahlberechtigten jeweils fünf Stimmen für die Landeslisten im gelben Stimmzettelheft, das in ganz Hamburg gleich ist, und fünf Stimmen für das jeweilige rote Stimmzettelheft, das in einem der 17 Wahlkreise gilt. Die Stimmen können angehäuft, also einer Partei bzw. einer Kandidatin oder einem Kandidaten gegeben (Kumulieren), oder verteilt werden (Panaschieren).

  • Was ist an Hamburg besonders ?

    Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 4:

    (1) In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt.

Aufgaben

1Beschreibt gemeinsam die erste Seite des Plenarprotokolls (H2A) und haltet eure Ergebnisse im Textfeld fest. Bearbeite dann mindestens eine der folgenden Aufgaben:

a) Kopiere die Teile, in denen es um die Themen Wohnungen und Miete geht, aus dem Text des Plenarprotokoll (H2a), und füge sie in das Textfeld ein.

b) Halte stichpunktartig fest, welche Informationen zu entnehmen sind.

c) Erläutert, gemeinsam, was die Bürgerschaft ist, und warum sie sich mit dem Thema auseinandersetzt.

d) Recherchiere online nach weiteren Plenarprotokollen und finde heraus, mit welchen Themen sich die Bürgerschaft aktuell beschäftigt.

2Lest das Interview (H2B) in verteilten Rollen. Bearbeite anschließend eine dieser Aufgaben:

a) Beschreibe zum einen, warum sich die Bürgerschaft mit dem Thema Wohnungsbau beschäftigt und zum anderen, wie genau dies geschieht. Übertrage deine Ergebnisse in die vorgesehenen Textfelder.

b) Gestalte ein Lernplakat zu den Aufgaben der Bürgerschaft, die die Abgeordnete in dem Interview beschreibt.

c) Fasse die Informationen in einem Text zusammen.

3 Erläutere, welche Aufgaben die Hamburgische Bürgerschaft hat, indem du

a) diese in einer Liste aufführst oder

b) diese deiner Sitznachbarin bzw. deinem Sitznachbarn erklärst oder

d) für deine Mitschülerinnen und Mitschüler einen Multiple-Choice-Test entwickelst.

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